ARBEITNEHMER MÜSSEN ÜBERSTUNDEN NACHWEISEN

    Wenn ein Arbeitnehmer vor Gericht die Bezahlung von Überstunden einklagen will, muss er diese auch nachweisen können. So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

    In dem betreffenden Fall hatte eine Frau ihren ehemaligen Arbeitgeber verklagt, da sie angeblich für geleistete Überstunden nicht bezahlt worden sei. Es handle sich dabei um einen Betrag von über 11.000 Euro. Diesen wollte sie von ihrem ehemaligen Unternehmen einklagen. Das Unternehmen bestritt aber, dass die Klägerin so viele Überstunden geleistet habe.

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies darauf hin, dass die Frau belegen müsse, an welchen Tagen und zu welcher Zeit sie Überstunden geleistet habe. Ohne diesen Nachweis könne das Gericht nicht überprüfen, wie hoch das Ausmaß der Überstunden sei. Zusätzlich benötige das Gericht Informationen darüber, ob das Unternehmen die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet habe.


    Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az 5 Sa 1 123/99

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