HUNDE MÜSSEN IM AUTO AUSREICHEND GESICHERT WERDEN

    Wer seinen Hund im Auto mitnimmt, darf nicht vergessen, das Tier ausreichend zu sichern. Der Autofahrer riskiert sonst seinen Versicherungsschutz, wenn es wegen des Hundes zu einem Unfall kommt. Man muss darauf achten, dass der Hund nicht etwa frei herumtollen und somit den Fahrer irritieren kann. Wichtig auch, dass das Haustier beim Bremsmanöver nicht nach vorne geschleudert wird.

    In einem vom Oberlandesgericht Nürnberg verhandelten Fall war ein Autofahrer wegen seines Hundes von der Autobahn abgekommen. Die Kasko-Versicherung wollte den geforderten Schadenersatz von 47.000 Euro allerdings nicht bezahlen. Zu Recht, wie das Gericht befand. Der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt, da er vergessen hatte, ein im Auto vorhandenes Schutznetz für den Hund festzuziehen.


    Quelle: Oberlandesgerichts Nürnberg, 8 U 2819/96

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