DIE WICHTIGSTEN STEUERÄNDERUNGEN 2008

Alle Jahre wieder - auch 2008 ändert sich einiges im Steuerrecht. War im Vorjahr der Frust über die gekürzte Pendlerpauschale und den halbierten Sparerfreibetrag noch groß, so können Steuerzahler für das Steuerjahr 2008 schon mal die Sektkorken knallen lassen. Denn viele der geplanten Steueränderungen haben Rückzahlungen zur Folge.

Zustehende Steuerrückzahlung einfordern


Arbeitnehmer können von den geplanten Änderungen stark profitieren. Jeder, der keine bzw. kaum Nebeneinkünfte hat, sollte eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Denn die bisherige Zweijahresfrist entfällt. Künftig bleiben Arbeitnehmer bis zu vier Jahre, um zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Fiskus zurückzufordern. Dies kann 2008 und auch 2009 sogar noch rückwirkend für das Jahr 2005 durchgeführt werden. Besonders Arbeitnehmer, die nicht jeden Monat gleich verdienen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, dürfen mit einer Steuerrückzahlung rechnen. Da der Arbeitgeber oftmals zu viel Lohnsteuer abgeführt hat, sind Rückzahlungen von mehreren hundert Euro möglich.

Vorübergehend auswärts tätige Arbeitnehmer dürfen sich freuen. Pendler können nun für jeden Kilometer, der mit dem eigenen PKW gefahren wird, 30 Cent oder den tatsächlichen Ausgabenbetrag von der Steuer absetzen. Es gibt keine zeitliche Einschränkungen mehr (Bisher war die komplette Erstattung auf drei Monate begrenzt.). Neben Arbeitnehmern, die beispielsweise als Krankheitsvertretung auswärts im Einsatz sind, sind auch Berufstätige, die an wechselnden Einsatzorten arbeiten, von diesen Änderungen betroffen.

Vorsorgen lohnt sich immer mehr


Wie wichtig Vorsorgen für das Alter ist, wird täglich in den Medien vermittelt. Nun setzt sich auch der Gesetzgeber ein und versüßt Vorsorgern die Entscheidung mit einigen steuerlichen Vorteilen. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro, Ehepaare bis zu 40.000 Euro ihrer Vorsorgebeiträge abrechnen. Vom eigenen Rentenbetrag sind nun statt bisher 28 Prozent insgesamt 32 Prozent als Sonderausgaben absetzbar.

Auch die Riester-Rente wird attraktiver, denn Riester-Sparer erhalten nun 154 Euro (vorher: 114 Euro) Grundzulage. Elternwerden lohnt sich besonders ab 2008: Pro Kind soll es eine 300-Euro-Kinderzulage geben. Für alle Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es immerhin noch eine Zulagenerhöhung von bisher 114 Euro auf 185 Euro. Insgesamt können ab 2008 bis zu 2100 Euro (vorher: 1.575 Euro) pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Um die komplette Zulage zu kassieren, müssen Riester-Sparer statt bisher drei Prozent nun mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente investieren.

Erbschaften und Schenkungen

Erben erhalten höhere Freibeträge. Davon profitieren vor allen Dingen engste Familienangehörige. Statt bisher 307.000 Euro sind für Ehepartner nun 500.000 Euro steuerfrei. Der Freibetrag für Kinder verdoppelt sich nahezu und liegt jetzt bei 400.000 Euro (vorher 205.000 Euro). Für andere Empfänger steigen dagegen die Steuersätze – dazu gehören zum Beispiel Geschwister und Partner ohne Trauschein. Ihr Freibetrag liegt bei 20.000 Euro. Alle Erbschaften, die höher ausfallen, werden – abhängig von der jeweiligen Steuerklasse – mit mindestens 30 Prozent versteuert.

Bei Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge. Doch nicht alles ist Gold was glänzt – Die geplanten Neuregelungen lassen Familien weniger Handlungsspielraum als bisher. Schenken Eltern ihren Kindern das Haus oder anderes Privatvermögen und erhalten im Gegenzug eine regelmäßige Rente, so ist es den Kindern nicht mehr möglich, diese Zahlungen als Sonderausgaben abzusetzen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

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