TIPPS ZUR AUTOANMELDUNG

Es ist der wohl schönste Gang zu einem Amt. Die Anmeldung eines neu erworbenen Wagens. Damit die Freude nicht vergeht, hier die wichtigsten Infos und Tipps.

Trotz steigender Spritpreise bleibt das Auto des Deutschen liebstes Kind. Jährlich steigen die PKW-Neuzulassungen auf mittlerweile fast 3,3 Millionen pro Jahr. Bevor man aber mit seinem neuen Boliden so richtig Gas geben darf, heißt es laufen – und zwar zur örtlichen Zulassungsstelle.
 
Damit es nicht unnötig viele schlankmachende Gänge werden, sollte jeder, der seinen funkelnagelneuen Wagen anmelden möchte, folgende Unterlagen zum Straßenverkehrsamt mitbringen: Personalausweis (oder Reisepass inklusive Meldebestätigung), Versicherungsbestätigung (bei Saisonkennzeichen Eintrag des Betriebszeitraums) und den Fahrzeugbrief. Falls das Fahrzeug gebraucht ist und nur der Besitzer gewechselt hat, sind zusätzlich vorzulegen: Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei abgemeldeten Fahrzeugen), Kennzeichen des Fahrzeugs und der Nachweis über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung.

Rabatte ausgeschlossen

Umsonst gibt es den Ämtergang natürlich nicht. Die Kosten für An- oder Ummeldung variieren allerdings je nach Zulassungsstelle. Die Preisunterschiede sind dabei allerdings von unauffälliger Natur, was gut ist, denn eine Wahl hat man ja leider nicht. Im Augsburger Land zahlt man beispielsweise für eine Neuzulassung 26,90 Euro und für eine Ummeldung 29,50 Euro, in Wolfsburg hingegen 25,60 bzw. 28,20 Euro. Günstiger wird es allerdings, wenn ein Wagen im gleichen Kreis umgemeldet wird. Ansonsten sind Preisdiskussionen und Rabattgefeilsche nutzlos.

Alles neu macht die EU

Am 1. Oktober 2005 wurden in Deutschland, wie es in schönstem Amtsdeutsch heißt, EU-harmonisierte Zulassungsdokumente eingeführt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich dabei zunächst nichts. Nur wer neue Dokumente benötigt, erhält anstelle des Fahrzeugscheins die fälschungssicherere „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Der Fahrzeugbrief wird durch die „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ ersetzt. Letztere enthält aus Datenschutzgründen nur noch höchstens zwei statt bisher sechs Haltereintragungen. Die Anzahl der bisherigen Halter wird allerdings vermerkt, so dass der Käufer weiß, aus wievielter Hand sein Auto kommt.

Ganz reibungslos llief die Einführung der neuen Dokumente allerdings nicht. „Sowohl bei Zulassungsstellen als auch bei Verkehrskontrollen gab es Probleme, da in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem früheren Fahrzeugschein, lediglich eine Reifengröße angegeben wird“, sagt Helmut Blümer vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Beispielsweise muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass wenn er andere Reifen als eingetragen montiert hat, diese ebenfalls zulässig sind. „Neben der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 sollte man auch eine Kopie des COC-Papiers bei Neufahrzeugen oder eine Kopie des alten Fahrzeugscheins bei Gebrauchtfahrzeugen mitführen“, rät Helmut Blümer. Mögliche Zweifel bei einer Verkehrskontrolle aber auch beim Reifenkauf können so leichter beseitigt werden.

Welches Schildchen wolln's denn?

Bei der Fahrzeuganmeldung erhält man auch das Autokennzeichen. Immer mehr im Trend sind Wunschkennzeichen. Bei etwa 60 Prozent aller Zulassungen wollen die Fahrer eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombination für ihren Straßenkreuzer haben. Mehr und mehr Straßenverkehrsämter bieten diese individuellen Kennzeichen an. Besonders oft werden Initialen und Geburtsjahr gewählt. Wenn die eigene Wunschkombination noch nicht belegt ist, kann man diese gegen eine Extra-Gebühr von 10,20 Euro bestellen. Wer bis zu 6 Monate im Voraus sein persönliches Kennzeichen reservieren möchte, zahlt noch einmal 2,60 Euro drauf. Eine Reservierung ist bei vielen Ämtern auch online möglich. Kurios: In manchen Städten sind bestimmte Buchstabenkombinationen allerdings nicht erlaubt, wie beispielsweise die Kombination „S-ED“ in Stuttgart. Wenn also ein Stuttgarter namens Edgar Dreher seine Initialen bei der Online-Wunschkennzeichensuche eingibt, erscheint auf seinem Bildschirm in großen roten Lettern: „Die Buchstabenfolge ist fehlerhaft: Diese Buchstabenkombination kann nicht ausgewählt werden.“ Pech gehabt.

Tipps:

  • Nehmen Sie in Ihrem Wagen immer eine Kopie des COC-Papiers und/oder eine Kopie des alten Fahrzeugscheins mit
  • Lassen Sie sich bei der Umstellung auf EU-Dokumente auch den alten entwerteten Fahrzeugbrief aushändigen
  • Schauen Sie im Internet bei Ihrer Zulassungsstelle nach, ob Ihr Wunschkennzeichen noch frei ist

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Ihr persönlicher Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.