Mein Haus, mein Garten, mein riestergeförderter Alterswohnsitz

Der neue Verwendungszweck der Riester-Rente, der „Wohn-Riester“, ist beschlossene Sache. Rückwirkend zum 01. Januar 2008 tritt nun das so genannte Eigenheimrentengesetz in Kraft. Nun können Riester-Sparer ihre private Vorsorge in einen mietfreien Alters(traum)wohnsitz investieren – ohne Rückzahlungspflicht bis zum Rentenbeginn. Mit der Wohn-Riester-Rente beabsichtigt der Staat, die private Altersvorsorge mit der Finanzierung von Immobilien zu verknüpfen. Ob das so gut geht, wird sich in Zukunft zeigen. Sparer sind gut beraten, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, sondern sich vorher umfangreich und gründlich zu informieren.
Das sollten Sie beispielsweise wissen:

Lebenslange Rente oder Mietfreiheit im Alter?

Das neue Eigenheimrentengesetz, bekannt als „Wohn-Riester“, ist eine optionale Erweiterung der privaten Altersvorsorge mit der Riester-Rente. Dabei kann bestehendes Vermögen aus Rentenversicherung, Bank- oder Fondsparplan nun in den Traum vom eigenen Haus gesteckt werden. Anstatt der Kapitalrente im Alter kann der Verbraucher von der ersparten Miete profitieren:
Finanzierung und Tilgung
Wer sein angespartes Kapital aus der Riester-Rente zur Finanzierung einer Immobilie nutzt, reduziert den notwendigen Kredit. Dadurch wird auch nicht mehr der Riester-Vertrag bespart, sondern das Geld zur Tilgung verwendet. Und der Staat tilgt mit: Mit der regulären Riester-Förderung wird der Baukredit abgestottert.
Entschuldung
Besteht bereits eine selbst genutzte Immobilie, die noch abzubezahlen ist, so hilft der „Wohn-Riester“ bei der Entschuldung. Das geht aber nur, wenn der ursprüngliche Riester-Vertrag ausgezahlt wird - demnach zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Dann ist es möglich, über das komplett angesparte Kapital plus Zulagen zu verfügen, um die Hypothek zurück zu zahlen.
Aber:

  • Für angehende Immobilienbesitzer die ihren Riester-Vertrag vor 2008 abgeschlossen haben, gilt übergangsweise bis 2010 die Regelung der Mindestentnahme von 10.000 Euro. Unter diesem Betrag kann die Altersvorsorge nicht in einen „Wohn-Riester“ umgewandelt werden.
  • Jüngere Verträge, die ab dem Jahr 2008 geschlossen wurden, fallen nicht unter diese Mindestklausel.
  • Um Kleckerbeträge auf Rentenkonten von Versicherungsanbietern zu vermeiden, muss der Riester-Sparer entweder das komplette Vermögen oder einen Anteil bis zu 75 Prozent entnehmen.


Selbst genutztes Wohneigentum
Darunter fallen:

  • eine Eigentumswohnung
  • ein eigenes Haus
  • eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft
  • eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht in einem Haus oder einer Wohnung

Aber:
Voraussetzung ist, dass die Immobilie den Lebensmittelpunkt bildet, in Deutschland liegt und ausschließlich zum eigenen Wohnzweck als Hauptwohnsitz genutzt wird. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Altersdomizil im Ausland nicht gefördert wird, ebenso wenig die Ferienwohnung. Von den Zulagen ausgeschlossen sind auch das Mehrfamilienhaus und Immobilien mit Einliegerwohnungen, die von vorneherein vermietet werden sollen. Ausnahme ist aber die Vermietung aus beruflichen Gründen, mit der Absicht, die Immobilie bis spätestens zum 67. Lebensjahr wieder zu bewohnen. Die altersgerechte Umrüstung des eigenen Hauses wird nicht gefördert.
Wenn die geförderte Immobilie verkauft wird, so muss der ehemalige Besitzer das entnommene, geförderte Kapital zurückzahlen. Wird allerdings von dem Erlös ein neues Heim gebaut oder gekauft, bleibt alles beim Alten. Das gilt auch, wenn anschließend ein neuer Riester-Vertrag vereinbart wird.

Besteuerung und Strafsteuer
Auch für den „Wohn-Riester“ gilt die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto mit jährlich zwei Prozent Zinsen erfasst. Bis zum Zeitpunkt der Rente ist ein bestimmter Betrag zusammengekommen, der entlang dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern ist. Der Wohn-Riester-Sparer hat mit Eintritt ins Rentenalter dann zwei Möglichkeiten:

  • Werden die Steuern auf einen Schlag gezahlt, so erhält der Verbraucher einen Rabatt von 30 Prozent vom Fiskus.
  • Der Rentner stottert seine Steuerschuld spätestens bis zum 85. Lebensjahr ab.

Versteuert wird nur der Betrag auf dem Wohnförderkonto und nicht der Wert der Immobilie.

Das neue Eigenheimrentengesetz sieht eine Strafsteuer bei Verkauf der Immobilie vor. Diese wird angesetzt, wenn das Riester-Objekt innerhalb der ersten zehn Jahre nach Eintritt ins Rentenalter ohne geförderten Ersatz verkauft wird. Die Höhe der Strafsteuer liegt beim anderthalbfachen Betrag des Wohnförderkontos.

Fazit:
Experten zufolge stellt das eigene Zuhause für mehr als die Hälfte der Deutschen die ideale Altersvorsorge dar – gut für den „Wohn-Riester“. Doch erst in den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie viele Riester-Sparer das neue Eigenheimrentengesetz tatsächlich annehmen und wer letztendlich finanzielle Vorteile daraus ziehen kann: Eine kinderreiche Familie, die frühzeitig die neue Wohnbauförderung in Anspruch nimmt, könnte mit der eingesparten Miete die fehlende Liquidität im Rentenalter ausgleichen. Ältere und alleinstehende Riester-Sparer sollten sich dagegen einen Wechsel gründlich überlegen.

Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

RÜRUP-RENTE

Mit der Rürup-Rente gibt es seit 2005 neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Alle Steuerpflichtigen können diese Möglichkeit der Altersvorsorge nutzen. Der Versicherte zahlt z.B. monatlich einen gewissen Betrag ein und erhält dann im Rentenalter, frühestens ab seinem 60. Geburtstag, eine lebenslange Rente. Das Besondere bei der Rürup-Rente ist, dass die eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Jährlich können maximal 20.000 Euro in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden (mit dem Ehepartner 40.000), die im Jahr 2005 zu 60 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden können, maximal also 12.000 Euro (bzw. 24.000 Euro mit dem Ehepartner).

Der absetzbare Prozentsatz steigt allerdings kontinuierlich an, bis er im Jahr 2025 100 Prozent erreicht hat. Bei den Auszahlungen im Alter kassiert der Fiskus andererseits jedoch mit. Im Jahre 2005 wären 50 Prozent der Auszahlungen zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt allerdings bis zum Jahre 2020 kontinuierlich auf 80 Prozent an und bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent. Beispielsweise könnte man also im Jahre 2015 80 Prozent der eingezahlten Beiträge absetzen, also 16.000 Euro bei Einzahlung des Höchstbetrages von 20.000 Euro. Ein Versicherter, der ab dem Jahre 2025 eine monatliche Auszahlung von 1000 Euro aus seiner Rürup-Rente erhielte, müsste davon 85 Prozent versteuern. Wichtig: Die restlichen 15 Prozent bleiben lebenslang steuerfrei. Ausschlaggebend ist also der Rentenauszahlungsbeginn.

Die Rürup-Rente lohnt sich in erster Linie für ältere Unternehmer und Selbständige, die zu den Besserverdienenden gehören, denn sie können in der Regel keine andere staatlich unterstützte Altersvorsorge nutzen. Durch die Rürup-Rente können sie in Zeiten, in denen sie durch einen hohen Steuersatz belastet werden, Steuern einsparen. Auch wenn sie die Auszahlungen – zumindest teilweise – versteuern müssen, so wird der dann anfallende Steuersatz wahrscheinlich niedriger sein, als der Steuersatz, den sie im Erwerbsleben zahlen müssen. Erwerbstätige, die wenig Steuern zahlen, profitieren eher von der Riester-Rente oder von einer Betriebsrente.

Wenn Sie sich für einen Rürup-Vertrag interessieren, bedenken Sie, dass Sie dann bis zu Ihrem 60. Geburtstag an den Vertrag gebunden sind. Erst danach kann die Rente ausbezahlt werden. Und das nicht als Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten. Dies allerdings das ganze Leben lang. Da die Rürup-Rente eine so genannte Leibrente ist, also auf Sie persönlich zugeschnitten ist, darf sie weder verkauft noch vererbt werden. Nach dem Tod des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen somit keinen Restbetrag ausbezahlt. Was aber positiv ist: Weder bei Insolvenz noch bei Arbeitslosigkeit dürfen Gläubiger bzw. der Staat auf die Rürup-Ersparnisse zurückgreifen.

Fazit: Die Rürup-Rente ist eher eine Alternative für Unternehmer und Selbständige, die keine andere geförderte Altersvorsorge abschließen können und die Steuern sparen wollen. Je höher Steuerlast im Erwerbsleben und Bedürfnis nach Sicherheit sind, umso vorteilhafter ist die Rürup-Rente. Insbesondere ältere Versicherungsnehmer können so noch vor ihrem Ruhestand etwas für die Rente tun. Jüngere Selbständige hingegen müssten bei Renteneintritt eine nahezu volle Besteuerung der Auszahlungen in Kauf nehmen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

PRIVATE RENTENVERSICHERUNG

Die private Rentenversicherung weist viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Sie zahlen eine gewisse Zeitlang jeden Monat Beiträge ein und im Rentenalter erhalten Sie dann eine Rente, die Sie in der Regel monatlich ausbezahlt bekommen. Falls Sie aber bei Fälligkeit das gesamte Kapital sofort erhalten möchten, können Sie bei Abschluss der privaten Rentenversicherung das so genannte Kapitalwahlrecht vereinbaren.

Ihre Beiträge werden je nach Vertrag mit einem Garantiezins zwischen 2,75 und 4 Prozent verzinst. Dazu kommen noch die Überschüsse, die Ihr Versicherungsinstitut eventuell erwirtschaftet. Ein Vorteil der privaten Rentenversicherung ist die geringe steuerliche Belastung der monatlichen Auszahlungen. Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente gehen, müssen Sie nur 18 Prozent Ihrer Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei Einmalauszahlung muss bei Verträgen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, allerdings mindestens die Hälfte versteuert werden.

Wer im Alter seinen Lebensstandard bewahren will, der sollte sich rechtzeitig um eine private Absicherung, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, kümmern. Die private Rentenversicherung wird zwar, im Gegensatz zur Rieser- oder Rürup-Rente, nicht staatlich gefördert, kann aber nach Bedarf sofort bei Rentenantritt komplett ausbezahlt werden. Ein weiterer Vorteil: Sollte der Versicherte kurz nach Auszahlungsbeginn sterben, erhalten die Hinterbliebenen die Rente weiter ausbezahlt, da meist eine Mindestauszahlungsdauer von 5 bis 10 Jahren vereinbart wird. Nachteilig ist allerdings die geringe Flexibilität in der Ansparphase. Wer vorzeitig an sein Geld will oder muss, der muss mit Renditeeinbußen rechnen. Auch ist die private Rentenversicherung nicht Hartz-IV geschützt. Sie muss also im Rahmen der Hartz-IV-Reform vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II verwertet werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung


Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Variante der klassischen privaten Rentenversicherung. Dabei fließen die monatlich eingezahlten Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds. In der Regel erzielt diese Anlageform eine höhere Rendite als die normale private Rentenversicherung. Je höher der Wert der Fondsanteile am Ende der Laufzeit, desto höher die Rente. Die Erträge sind somit von Börsenschwankungen abhängig. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass der Versicherer mehrere Fonds mit möglichen kostenlosen Fondswechseln anbietet, um die Flexibilität der Anlage zu gewährleisten. Die Auszahlungen erfolgen wie bei der klassischen Rentenversicherungen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

RIESTER-RENTE

Die Rente ist sicher…

… zu niedrig. Deshalb heißt es privat vorsorgen. Ein guter Weg ist das staatlich geförderte Sparen mit der Riester-Rente. Die wichtigsten Informationen und neuesten Änderungen.


„Plakatieren verboten“ möchte man nachträglich rufen, wenn man sich an den historischen Litfassanschlag „Die Renten sind sicher.“ des ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm erinnert. Längst steht fest: Ohne private Vorsorge klafft bei den meisten von uns eine große Rentenlücke.

Wenn Sie also nicht von Ihrem Alter Ego aus der Zukunft besucht und empfindlich getreten werden möchten, wie der Protagonist eines Werbspots für Vorsorgeprodukte, dann wird private Altersvorsorge unumgänglich. Dass Vater Staat sich noch nicht ganz aus der Verantwortung verabschiedet hat, sollten clevere Sparer dabei gezielt nutzen. Attraktiv sind dafür ausgerechnet die viel gescholtenen Riester-Produkte, da sie vom Staat durch Zulagen oder Steuererleichterungen gefördert werden. "Lange wurde an der Riester-Rente herumkritisiert, doch inzwischen hat sie sich zu einer echten Alternative für jeden Geldbeutel entwickelt", bestätigt Merten Larisch, Altersvorsorge-Spezialist der Verbraucherzentrale Bayern.

Einfach Riestern

Ende 2006 lag die Zahl der künftigen Riester-Rentner schon bei über acht Millionen – Tendenz steigend. Einer der Gründe für diesen Riester-Boom: Die Bundesregierung setzte dem Bürokratiewahnsinn im Jahr 2005 bei der Antragstellung für Riester-Produkte ein Ende. Riester-Sparer mussten davor jedes Jahr ein Antragsformular ausfüllen. Doch seit 2006 wurden die Zulagen rückwirkend aufs Konto überwiesen. Sie als Verbraucher haben also die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer einen einmaligen Dauerzulage-Antrag zu stellen. Das Versicherungsinstitut regelt dann alles für Sie und das lästige Formularausfüllen an Neujahr entfällt. Lediglich Änderungen bei Sozialversicherungsstatus oder Familienstand müssen Sie Ihrem Riester-Anbieter mitteilen. Dies ist wichtig, da beispielsweise nach der Geburt eines Kindes die Zulage von Vater Staat erhöht wird.

Mehr Vorteile für die Verbraucher

Auch die Zertifizierungskriterien für Riester-Produkte haben sich zu Gunsten der Anleger verändert. Riester-Anbieter müssen die Verbraucher jetzt noch besser über Anlagemöglichkeiten und Risiken informieren, um die Zertifizierung zu erhalten. Es gibt bereits über 3600 zertifizierte Riester-Produkte auf dem Markt. Nur diese sichern den Kunden die staatlichen Zulagen. Zusätzlich zum verbesserten Verbraucherschutz müssen Riester-Verträge jetzt auch noch die Flexibilität bei der Auszahlung erhöhen. Ganz gleich, ob in eine private Rentenversicherung, einen Fonds- oder einen Banksparplan eingezahlt wird – die Anleger erhalten die Möglichkeit, sich bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Dementsprechend wird dann aber die monatliche Rente geschmälert.

Riester-Rente besser als ihr Ruf

Für die Riester-Rente gilt: Sie ist besser als ihr Ruf. Denn durch Grund- und Kinderzulage übernimmt der Staat einen großen Anteil dieser Zusatzvorsorge. Besonders für Familien mit Kindern oder mit einem geringen Einkommen lohnt sich die staatliche Förderung. Eine Beispielrechnung: Wenn eine Familie mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahre 2008 die maximalen 4 Prozent vom Bruttoeinkommen in die Riester-Rente einzahlt, wird dies folgendermaßen gefördert: 154 Euro beträgt die Grundzulage und 555 Euro die Kinderzulage (185 Euro pro Kind). Das heißt, dass 1.200 Euro (4 Prozent des Bruttoeinkommens) für die Riester-Rente angespart werden, davon aber 709 Euro, also knapp 60 Prozent, vom Staat übernommen werden. Übrigens: Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhalten Eltern eine Zulage von 300 Euro. Wenn beide Elternteile „riestern“, verdoppelt sich die Grundzulage sogar noch. Kinderzulagen gibt es allerdings pro Kind nur einmal – entweder für den Vater oder für die Mutter. Wichtig: Die Kinderzulage gibt es nur, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Aber auch für Besserverdienende ist die Riester-Rente attraktiv. Alternativ zur staatlichen Beitragsförderung ist ein Abzug von der Einkommensteuer möglich. 2008 können Beiträge in die Riester-Rente von bis zu 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Ob Zulagen oder Steuererleichterungen günstiger sind, prüft das Finanzamt automatisch.

Tipps:

  • Füllen Sie bei Ihrem Riester-Anbieter einen Dauerzulage-Antrag aus. Dann müssen Sie nur noch Status-Änderungen oder Geburten melden.
  • Setzen Sie auf zertifizierte Anlagen. Denn dadurch sind Ihnen die staatlichen Zulagen sicher

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

FONDSSPAREN

Fürs Alter vorsorgen können Sie auch, indem Sie einen bestimmten Betrag regelmäßig in einen Fonds einzahlen. Einen Fondssparplan können Sie mit ihrem Anlageberater individuell gestalten. Bei den meisten Sparplänen sind Sie schon ab 50 Euro monatlich dabei. So können Sie langfristig ein beachtliches Vermögen aufbauen. Jederzeit können Sie die monatliche Sparrate nach Ihren Wünschen ändern. Ein Verkauf der Fondsanteile ist ebenfalls möglich – ein Vorteil gegenüber Riester- und Rürup-Vorsorge. Sie können aus einer Vielzahl unterschiedlicher Fonds wählen. Ob Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Misch- oder Dachfonds – Sie haben die Auswahl. Die Fonds unterscheiden sich durch den Anlageschwerpunkt und somit auch durch die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Bei einem Aktienfonds wird ausschließlich oder zum Großteil in Aktien investiert. Dabei werden Aktien von verschiedenen Unternehmen gekauft, um das Risiko zu minimieren. Je breiter die Streuung, desto geringer das Risiko. Trotzdem ist ein Aktienfonds natürlich konjunkturellen Schwankungen ausgesetzt. Das Prinzip bei anderen Fonds ist ähnlich. Bei Immobilienfonds wird in Immobilien investiert, bei Rentenfonds in festverzinsliche Wertpapiere. Mischfonds investieren sowohl in Aktien, als auch in Rentenpapiere. Das Verhältnis von Aktien zu Rentenpapieren ist dabei je nach Risikofreude unterschiedlich. Bei konservativeren Fonds ist der Rentenanteil höher, Risiko und Renditeerwartung sind allerdings geringer. Bei progressiven Mischfonds ist es genau umgekehrt: Den größeren Gewinnchancen steht ein größeres Risiko gegenüber. Bei so genannten Dachfonds werden Anteile aus verschiedenen Investmentfonds in einen Fonds zusammengemischt. Dadurch ist die Risikostreuung noch besser als bei herkömmlichen Fonds.

Dadurch dass Sie monatlich einen bestimmten Betrag in einen Fonds investieren, profitieren Sie vom so genannten Cost-average-Effekt. Denn bei höheren Kursen erwerben Sie weniger, bei niedrigeren Kursen hingegen mehr Fondsanteile. Sie erzielen so einen günstigeren Durchschnittskurs, als wenn Sie jeden Monat eine bestimmte Anzahl Fondsanteile kaufen. Der Fonds wird von einem Fondsmanager betreut. Somit müssen Sie sich nicht weiter um Ihre Anlage kümmern. Diese Betreuung kostet natürlich auch etwas. In der Regel fallen Depot- und Verwaltungsgebühren an.

Fazit: Fondssparen bietet eine solide zusätzliche Altersvorsorge, ohne dass die Flexibilität der Anlage verloren geht. Je nach eigenem finanziellen Bedarf können jederzeit Anteile erworben oder verkauft werden.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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