INVENTARVERSICHERUNG / INHALTSVERSICHERUNG

Die Inventarversicherung, auch Inhaltsversicherung genannt, versichert die Betriebseinrichtung und die in Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen vorhandenen Waren. Das gesamte bewegliche Inventar, also auch Maschinen und Möbel, sind zum Neuwert, Waren und Vorräte zum Wiederbeschaffungspreis versichert. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Neuwert des gesamten Inventars. Versichert sind Schäden durch Feuer (auch bei Blitzschlag oder Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch auch wenn Einbrecher oder Randalierer beispielsweise die neuen Laptops entwenden oder zerstören, springt die Inventarversicherung ein. Bei Einbruch werden auch die Schäden an Türen und Schlössern ersetzt.

Gerade produzierende Unternehmen, die auf ihre teuren Produktionsmaschinen angewiesen sind, benötigen eine Inventarversicherung. Denn werden diese Maschinen zerstört, so müssen sie so schnell wie möglich ersetzt werden, damit der Produktionsbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Schließlich fühlt sich ein Unternehmen auch seinen Kunden gegenüber verpflichtet und muss Lieferzeitpläne einhalten. Ob die Kunden geduldig auf eine Lieferung warten oder zur Konkurrenz wechseln, darauf sollte man es nämlich nicht ankommen lassen. Aber auch kaufmännische Betriebe sollten über eine Versicherung ihrer Büroeinrichtung nachdenken. Denn die neuesten Rechner und Flachbildschirme sind nicht nur sehr teuer, sondern auch bei Einbrechern recht beliebt.

Für den Fall, dass infolge der Zerstörung wichtiger Maschinen oder Betriebsmittel der Produktionsbetrieb vorübergehend eingestellt werden muss, bietet sich der zusätzliche Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung an. Dadurch würden die laufenden Betriebskosten vom Versicherungsinstitut getragen, bis die notwendige Betriebseinrichtung wiederbeschafft und der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Kaum ein Unternehmen kann heutzutage auf modernste Technik verzichten. Doch viele elektronische Geräte sind entweder sehr empfindlich oder können durch Bedienfehler urplötzlich ausfallen. Und wenn die Technik streikt, liegt oft der ganze Betrieb lahm oder ist doch zumindest erheblich eingeschränkt. Gut, dass man sich als Unternehmer dagegen versichern kann – mit einer Elektronikversicherung.

Durch die Versicherung abgedeckt sind alle elektronischen Geräte und Anlagen wie Informations- und Kommunikationstechnik, Sicherungs- und Meldetechnik sowie Medizintechnik. Versichert sind Schäden, die durch menschliches Fehlverhalten wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit entstehen. Aber auch technische Ursachen wie beispielsweise Überspannung, Kurzschluss oder Materialfehler sind abgedeckt. Auch Schäden durch Naturgewalten wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm und Überschwemmung werden von der Versicherung ersetzt. Zusätzlich sind auch böswillige Schäden durch Dritte, z.B. durch Sabotage, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl, versichert. Nicht einbezogen allerdings sind Schäden, die grob fahrlässig oder absichtlich von Unternehmensmitarbeitern verursacht wurden.

Die Versicherungssumme wird aus den Neupreisen der Geräte oder aus den Herstellungskosten zuzüglich Bezugskosten ermittelt. Im Schadensfall zahlt das Versicherungsinstitut die notwendigen Reparaturen oder erstattet die Wiederbeschaffungskosten irreparabel beschädigter Geräte.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG

Wenn in einem Betrieb wichtige Maschinen beispielsweise durch einen Brand zerstört werden und demzufolge der Produktionsbetrieb nicht weiterlaufen kann, dann greift die Betriebsunterbrechungsversicherung. Denn eine Inventarversicherung würde ja nur die zerstörten Maschinen ersetzen, nicht aber für die laufenden Kosten aufkommen, die bei einer Betriebsunterbrechung anfallen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die Kosten für Miete und Gehälter, bis die zerstörte Betriebseinrichtung wiederbeschafft und der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Die Leistungen der Versicherer sind je nach Institut und Tarif unterschiedlich. Einige Versicherungsinstitute bieten zusätzlich zur Übernahme der laufenden Kosten auch Ersatz für entgangene Gewinne an. Wichtig dann, wenn der Betrieb längere Zeit still steht, Lieferfristen nicht eingehalten werden können und demzufolge Kunden zur Konkurrenz abwandern.

Von der Versicherung abgedeckt sind in der Regel Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Vandalismus, Sturm und Hagel entstanden sind. Ein Unternehmen kann sich auch nur gegen einzelne Ursachen, die zur Betriebsunterbrechung führen, versichern lassen. Dementsprechend niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus. Andererseits ist natürlich auch das Risiko höher, wenn die Maschinen aufgrund eines nicht versicherten Schadens ruhen. So kann man sich z.B. auch nur gegen Feuerschäden versichern lassen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

BÜRO-, KANZLEI-, PRAXISAUSFALLVERSICHERUNG

Der Erfolg einer Praxis, einer Kanzlei oder eines Büros ist oft unmittelbar mit Persönlichkeit und Kompetenz des Inhabers verbunden. Fällt dieser aber durch Unfall oder Krankheit für längere Zeit aus, so können oft Patienten nicht behandelt bzw. Klienten nicht beraten werden. Einnahmen brechen weg, die laufenden Ausgaben bleiben aber bestehen. So müssen beispielsweise Löhne und Miete auch bei Ausfall des Chefs weiter gezahlt werden.

Gegen dieses Risiko können sich Ärzte, Anwälte und sonstige freiberufliche Gewerbetreibende durch eine Büro-, Kanzlei- oder Praxisausfallversicherung absichern. Die Versicherung übernimmt dann für den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des Geschäftsführers die laufenden Kosten. Zudem ist auch eine Betriebsunterbrechung durch Schäden aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl versicherbar. Der Versicherte kann eine Karenzzeit vereinbaren, nach deren Ablauf dann folgende Geschäftskosten bis zu einem Jahr ersetzt werden: Mieten, Personalkosten, Bürokosten (z.B. für Strom, Heizung, Telefon), Steuern/Abgaben, Versicherungsprämien und Leasingraten.

Die Versicherungssumme ist von der betriebswirtschaftliche Abrechnung des Vorjahres abhängig. Durch die darin ausgewiesenen Beträge wird die Versicherungssumme bestimmt. Versicherungsinstitute bieten in der Regel unterschiedliche Tarife mit mehr oder weniger umfassenden Leistungen an. So kann man sich z.B. im Top-Tarif auch den entgangenen Gewinn erstatten lassen.

Eine Ausfallversicherung für Gewerbebetriebe ist also gerade für Freiberufler sinnvoll, die auf Grund hoher laufender monatlicher Kosten auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind. Dann reicht der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nämlich nicht aus, denn diese ist nur für die finanzielle Absicherung des persönlichen Einkommens zuständig. Außerdem wichtig: Eine Büro-, Kanzlei- oder Praxisausfallversicherung kann im Rahmen der Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Und das, obwohl ein Krankheitsfall eigentlich ein privates Risiko darstellt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Was die Privathaftpflichtversicherung für Personen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für das Unternehmen. Denn wenn Sie als Unternehmer oder einer Ihrer Mitarbeiter bei Kunden, Lieferanten oder anderen Beteiligten einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn Personen, Sachen oder Vermögen Dritter zu Schaden gekommen ist. Die Versicherung übernimmt dann den Schadensausgleich – bis zu einer vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Wie bei Privatpersonen gehört auch bei Betrieben die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Denn ein Schaden durch die Ausübung betrieblicher Tätigkeit kann schnell entstehen und nicht unerhebliche Ausmaße annehmen. Beispielsweise können Sie als Inhaber für Produktions- aber auch Beratungsfehler verantwortlich gemacht werden. Schadenersatzklagen sind dann häufig die Folge. Sie haften aber auch, wenn Ihr Mitarbeiter beispielsweise beim Entladen andere Fahrzeuge beschädigt. Da ist es gut, wenn dann die Versicherung für die notwendigen Reparaturen aufkommt. Wie bei der Privathaftpflicht ist auch bei der Betriebshaftpflicht eine Art Rechtschutzversicherung enthalten. So schützt Sie die Versicherung nämlich auch vor unberechtigten Ansprüchen und verteidigt Sie notfalls in daraus resultierenden Gerichtsprozessen.

Auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden meist mehrere Tarife angeboten, die sich insbesondere in den Deckungssummen unterscheiden. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass diese ausreichend hoch sind, um das Existenzrisiko hinreichend abzusichern. Es wird allgemein empfohlen, für Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und für Vermögensschäden mindestens 100.000 Euro zu vereinbaren. Zusätzlich können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, um Beiträge zu sparen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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