UNTERSTÜTZUNGSKASSE

Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg bildet eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder als GmbH. In seltenen Fällen treten sie als Stiftung auf. Die Zahlungen an die U-Kasse werden vom Arbeitgeber geleistet - entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, finanziert also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.

Zum Schutz bei einer Insolvenz hat der Arbeitgeber auch hier Beiträge an den PSV a.G. abzuführen, welche für ihn als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind. Die traditionsreichste betriebliche Altersvorsorgeform unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist auch in der Anlage ihres Vermögens frei. Die Kasse darf ihr Vermögen beispielsweise beim jeweiligen Trägerunternehmen anlegen. Die Unterstützungskasse kann also einen Teil des angesparten Vermögens im Unternehmen belassen - sozusagen als Darlehen.

Die Unterstützungskasse kann bei einem neuen Arbeitgeber problemlos weitergeführt werden und bei Arbeitslosigkeit auf Wunsch beitragsfrei gestellt werden. Im Wege der Riester-Förderung funktioniert die U-Kasse allerdings nicht. Interessant ist die Möglichkeit der Zusatzleistungen: Berufsunfähigkeitsschutz und Todesfallsicherung können genauso wie eine Witwenrente vereinbart werden.

Der Arbeitgeber spart Lohnkosten, da die Unterstützungskasse eine Alternative zur Lohnerhöhung darstellt. Der Verwaltungsaufwand ist zwar nicht besonders hoch, es fallen aber Verwaltungsgebühren für die Unterstützungskasse an.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

PENSIONSKASSE

Pensionskassen sind rechtlich selbständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Deshalb besteht keine Versicherungspflicht der zugesagten betrieblichen Altersversorgungsleistungen beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) in Köln.

Das Prinzip ähnelt der Direktversicherung, auch hier ist die Riester-Förderung möglich. Die Anlage ist von der Sicherheit mit einer Lebensversicherung vergleichbar, die Beiträge werden flexibel gestaltet. Zusätzlich zu einem Garantiezins von 2,75 % profitiert der Arbeitnehmer von Überschuss-Anteilen der Pensionskasse. Sofern der Sozialcharakter gewährleistet ist, sind Pensionskassen prinzipiell steuerbefreit. Für Besserverdienende dagegen eignet sich die Pensionskasse aufgrund von Einschränkungen bei der Leistungshöhe häufig nicht.

Der Arbeitgeber hat weder einen hohen Verwaltungsaufwand, noch fallen Kosten aufgrund einer Insolvenzsicherungspflicht an. Grundsätzlich muss die Versorgungsverpflichtung nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Trotzdem lohnt sich die Pensionskasse in erster Linie nur für Großunternehmen. Sie eignet sich aber auch für kleinere und mittlere Betriebe, sollte diesen der Anschluss an Gruppenkassen gelingen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

DIREKTZUSAGE

Die Direktzusage ist auch unter den Bezeichnungen Pensionszusage und Versorgungszusage geläufig. Sie gilt als eine der beliebtesten Arten der betrieblichen Altersvorsorge, auch, weil kein externer Versorgungsträger beteiligt ist. Das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge.

Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung, beispielsweise eine Betriebsrente, zu zahlen. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Dabei genügt es bereits, wenn die Rückstellungen lediglich bilanziell erstellt werden. So profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Direktzusage. Die Höhe der Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Die Direktzusage kann auch Kapitalleistungen anstatt Rentenzahlungen vorsehen.

Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche der Beschäftigten durch Beiträge des Arbeitgebers an den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Dadurch bleiben die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Monatsrenten von bis zu 7.245 Euro gesichert. Die Entgeltumwandlung ermöglicht es auch dem Arbeitnehmer, selbst Beiträge anzulegen. Diese sind ebenfalls steuerfrei, erst in der Auszahlungsphase hält Vater Staat die Hand auf. Dann unterliegen die Rentenzahlungen der vollen Lohnbesteuerung unter Beachtung des Vorsorgefreibetrages. Eine staatliche Förderung wie zum Beispiel in Form der Riester-Rente ist jedoch bei der Direktzusage nicht möglich.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

PENSIONSFONDS

Seit 2002 besteht die Möglichkeit, bei der betrieblichen Altersvorsorge Pensionsfonds als Durchführungsweg zu wählen. Pensionsfonds orientieren sich an angelsächsischen Vorbildern. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht ein höheres Maß an Flexibilität als bei herkömmlichen Modellen betrieblicher Alterversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Die Finanzierung erfolgt durch als Betriebsausgaben abzugsfähige Zuwendungen oder Gehaltsumwandlungen des Arbeitgebers.

Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen. Des Weiteren fließt das Geld in Anleihen, Immobilien oder Fonds. Allerdings ergeben sich aus den höheren Renditemöglichkeiten auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Ein Totalverlust kann jedoch ausgeschlossen werden, da der Gesetzgeber Pensionsfonds zu einer hundertprozentigen Kapitalgarantie verpflichtet, d.h. die eingezahlten Beträge bekommt der Arbeitnehmer im Ruhestand in jedem Fall zurück. Die Auszahlung ist aber steuerpflichtig. Um Investmentfonds handelt es sich bei den Pensionsfonds allerdings nicht, auch wenn der Name das vermuten ließe. Ansprüche der Arbeitnehmer werden durch den Arbeitgeber über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) gegen Insolvenz abgesichert.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

DIREKTVERSICHERUNG

Die Direktversicherung bietet die Möglichkeit, auf der einen Seite eine attraktive Rente aufzubauen und auf der anderen Seite Steuern zu sparen. Mehr als 6 Millionen Policen verdeutlichen die große Beliebtheit der Direktversicherung, was unter anderem durch die einfache Funktionsweise erklärt werden kann.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter aber ist der Arbeitnehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung. Direktversicherungen unterliegen u.a. der staatlichen Versicherungsaufsichtregulierung.

Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist gering, zudem wird die Bilanz nicht berührt. Auch muss er keine Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein vornehmen. Die Einsparung von Lohnnebenkosten ist ein weiteres Argument für die Direktversicherung.

Der Arbeitnehmer profitiert von der staatlichen Förderung, die im Rahmen der Riester-Rente genutzt werden kann (klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung). Zinsen werden garantiert. Ein Unternehmenswechsel ist unproblematisch, da die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weitergeführt werden kann. Eine Besteuerung findet im Rentenalter statt, wenn der Steuersatz niedriger liegen sollte. Schließen mehrere Arbeitgeber Direktversicherungen ab, können Firmenrabatte genutzt werden.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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