Sachinhalt
Der Sachinhalt umfasst die in einem versicherten Gebäude befindlichen Einrichtungsgegenstände.
Sachleistungsprinzip
Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Versicherten erhalten im Krankheitsfall die erforderlichen medizinischen Gesundheitsleistungen, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen, als Naturalleistungen. Das Sachleistungsprinzip verpflichtet die Krankenkassen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts sicherzustellen. Dies steht dem Kostenerstattungsprinzip gegenüber, in dem Versicherte im Rahmen der Kostenerstattung grundsätzlich alle Kosten für Krankenbehandlungen zunächst selber finanzieren müssen, während die Krankenversicherung nach Vorlage der Rechnung die Kosten ganz oder teilweise erstatten.
Sachschaden
Unter einem Sachschaden versteht man den Verlust oder die Beschädigungen an beweglichen oder unbeweglichen Einrichtungsgegenständen eines Betriebes.
Sachsubstanzschaden
Unter einem Sachsubstanzschaden versteht man einen Schaden an einem versicherten Gebäude oder den sonstigen versicherten Grundstücksbestandteilen.
Scalper
Kurzfristige Anleger, die schon bei kleinsten Kursgewinnen verkaufen.
Schadenaufwand
Der Schadenaufwand umfasst Zahlungen und Rückstellungen für die im Geschäftsjahr verursachten Schäden einschließlich der Aufwendungen für die Schadenregulierung.
Schadenbedarf
Begriff aus der Beitragskalkulation: durchschnittlicher Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr. Ferner: Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr.
Schadenbedarf
Der Schadenbedarf ist der durchschnittliche Schadenaufwand pro Risiko innerhalb eines Jahres. Den Begriff Schadenbedarf findet man in der Beitragskalkulation wieder.
Schadendurchschnitt
Der Schadendurchschnitt ist der durchschnittliche Schadenaufwand pro Schadenfall.
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt gewährt eine Ermäßigung der Beiträge, die im Voraus wirken. Als Messlatte für den Schadenfreiheitsrabatt dient die Dauer der Schadensfreiheit. Ein Beispiel ist die Kraftfahrtversicherung. Bei einzelnen Gesellschaften erhält man den höchsten Schadenfreiheitsrabatt nach 25 schadenfreien Jahren. Der Schadenfreiheitsrabatt senkt den Beitragssatz dann um bis zu 70 Prozent.
Schadenhäufigkeit
Die Schadenhäufigkeit wird in Promille gemessen. Die Schadenhäufigkeit erfasst, wie viele Schäden in einem Jahr auf tausend versicherte Risiken kommen.
Schadenquote
Die Schadenquote gibt das Verhältnis von den Schadensaufwendungen zu den eingenommenen Beiträgen an. Die Schadenquote wird in Prozent ausgedrückt.
Schadenrückstellung
Die Schadenrückstellung ist dafür da, bereits geschehene jedoch noch nicht abgewickelte Schäden zu decken. Die Schadenrückstellung wird fälschlicherweise auch Schadensreserve genannt.
Schadenversicherung
Die Schadenversicherung ist zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden da und beinhaltet zugleich ein Bereicherungsverbot. Zu der Schadenversicherung zählen z.B. Sach-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung u.a.
Schatzanweisung
Schuldverschreibungen, sowohl kurz- als auch mittelfristig, die vom Bund, den Ländern und/oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden. Ein Sonderfall sind unverzinsliche Schatzanweisungen: die Vergütung erfolgt hier durch Diskontierung.
Schuldverschreibung
Bezeichnung für Anleihen.
Schwankungsrückstellung
Schwankungsrückstellungen sind Rückstellungen, die dazu dienen, Schadensschwankungen innerhalb eines Zeitraums von mehreren Jahren auszugleichen. Bei den Schwankungsrückstellungen muss auf steuer- und aufsichtsrechtliche Bestimmungen Rücksicht genommen werden.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbindet der Versicherungsnehmer seine Ärzte von der Schweigepflicht seiner Versicherung gegenüber. Die Versicherungsgesellschaft erhält das Recht, Angaben, die der Versicherungsnehmer zum Thema Gesundheit gemacht hat, bei seinen Ärzten zu überprüfen. Die Schweigepflichtentbindungserklärung wird durch eine Unterschrift des Versicherungsnehmers abgegeben.
Schwerstpflegebedürftigkeit
Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) der versicherten Person liegt vor, wenn diese wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlichen Versorgung braucht, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Die Hilfe bezieht sich im Bereich der Körperpflege auf das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren sowie auf die Darm- oder Blasenentleerung. Im Bereich der Ernährung bezieht sie sich auf das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, im Bereich der Mobilität auf das selbständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung fällt darunter das Einkaufen und Kochen, das Reinigen der Wohnung, das Spülen, das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen der Wohnung. Die Schwerstpflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen. Dies ist ärztlich nach objektiven medizinischen Maßstäben festzustellen. Die Definition der Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe Stufe III) entspricht der des § 14 und des § 15 Sozialgesetzbuch XI (Stand 15. Dezember 2008).
Selbstbehaltquote
Die Selbstbehaltquote gibt das Verhältnis zwischen dem Netto-Beitrag und der Brutto-Beitragseinnahme an.
Selbstvorsorge
Die Selbstvorsorge entspricht der dritten Säule im Drei-Säulen-System. Die Selbstvorsorge lässt sich in eine gebundene und eine freie Vorsorge aufteilen. Die gebundene Vorsorge enthält einige steuerliche Vergünstigungen, jedoch auch enge Vorschriften. Die freie Vorsorge ist von diesen Bestimmungen weitgehend befreit.
Settlement
Abschluss bzw. Abwicklung eines Börsengeschäftes.
Shareholder Value
Shareholder Value-orientiert ist ein Unternehmen, wenn es den Wert, den die Anteile der Aktionäre besitzen, in den Vordergrund seines Handelns stellt. Damit verbunden ist die Maximierung des Marktwertes des Eigenkapitals und der Gewinne sowie eines höheren Cash Flows.
Sharpe Ratio
Die Sharpe Ratio misst die Überschussrendite eines Fonds pro Risikoeinheit. Zunächst einmal enthält sie im Zähler die sogenannte Überschussrendite. Darunter versteht man die über die sichere Geldanlage hinausgehende Rendite. Wenn also der risikolose Geldmarkt drei Prozent und der ausgewählte Fonds zehn Prozent abgeworfen haben, so hat letzterer eine Überschussrendite von sieben Prozent. Diese wird in das Verhältnis gesetzt zum Risiko, ausgedrückt als Volatilität. Eine positive Sharpe-Ratio zeigt an, dass gegenüber der risikolosen Geldmarktanlage eine Mehrrendite erwirtschaftet wurde. Zum anderen zeigt sie an, in welchem Verhältnis diese Mehrrendite zum eingegangenen Risiko steht. Umgekehrt verdeutlicht eine negative Sharpe-Ratio, dass noch nicht einmal die Geldmarktverzinsung übertroffen wurde.
Short
Verkaufsposition. Zum Beispiel ein Leerverkauf, also ein Geschäft, das mit einem Verkauf beginnt und mit einem Kauf abgeschlossen wird. Gegenteil Long/Long-Position.
Small-Caps
Bezeichnung für kleinere AGs mit einer Marktkapitalisierung unter 250 Millionen Euro.
Sondervermögen
Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Investmentgesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft.
Sorten
Bar verfügbare Währungen.
Sozialversicherung
Unter die Sozialversicherung fällt die gesetzliche Rentenversicherung. Sie bietet jedoch nur eine Basisversicherung. Die entstehende Versorgungskluft lässt sich z.B. mit einer zusätzlichen Lebensversicherung schließen. Auf diesem Weg entsteht eine solide Sozialversicherung.
Spartentrennung
Die Spartentrennung bedeutet, dass nicht jedes Unternehmen jede Versicherung anbieten darf. Im Zuge der Spartentrennung können z.B. Kranken-, Lebens- und Kreditversicherungen innerhalb von Deutschland nur von rechtlich unabhängigen Versicherungsunternehmen angeboten werden.
Sperrfrist
Zeitspanne, in der bestimmte Aktionäre ihre Anteile nicht verkaufen dürfen. Englisch: Lock-Up-Periode.
Spin-off
gesonderter Börsengang eines Tochterunternehmens eines Großkonzerns.
Split
siehe Aktiensplit.
Spot Market
Andere Bezeichnung für Kassamarkt.
Spread
Differenz zwischen zwei Zinssätzen oder zwischen An-Verkaufskurs.
Spätschäden
Schäden, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten sind oder verursacht wurden, dem Versicherer jedoch noch nicht bekannt sind.
Squeeze Out
Beschreibt die Möglichkeit, einen sehr kleinen Rest von Aktionären mittels einer Barabfindung aus der Gesellschaft herauszudrängen.
Stammaktien
Aktien mit vollem Stimmrecht.
Standardtarif
Der Standardtarif wird Versicherungsnehmern, die älter als 65 Jahre sind, von Privaten Krankenversicherern angeboten. Diese Versicherungsnehmer müssen jedoch bereits mindestens 10 Jahre versichert sein. Der Beitrag des Standardtarifes darf den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Sterbetafel
Die Sterbetafel ist eine bedeutende Grundlage für Anbieter von Lebensversicherungen. In ihr ist die Lebenserwartung festgehalten. Es gibt sowohl eine Sterbeliste für Frauen als auch für Männer.
Steuerbefreiung
Eine Steuerbefreiung ist i.d.R. bei Zinsen aus gemischten Versicherungen mit Jahresprämien gewährleistet. Es müssen jedoch mindestens fünf Jahresprämien geleistet werden.
Stockpicking
Versuch, durch gezielte Auswahl von einzelnen Aktien besser abzuschneiden als der vergleichbare Gesamtmarkt.
Stop-Loss-Order
Bei dieser Orderform wird der Verkaufsauftrag "Bestens" ausgeführt, sobald ein bestimmter Kurs erreicht oder unterschritten wird. Gegenteil: Stop-Buy-Order.
Stornoabzug
Ein Stornoabzug erfolgt vom Guthaben des Versicherten, wenn dieser eine kapitalbildende Lebensversicherung kündigt.
Stornoquote
Die Stornoquote ist das Verhältnis von den Abgängen zu den Beständen bei Beginn des Geschäftsjahres.
Streubesitz
Siehe Free-Float.
Stückaktien
Papiere, die nicht auf einen Betrag vom Grundkapital ausgestellt sind, sondern auf einen Bruchteil vom Grundkapital.
Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass nur was nicht auf unterer Ebene geregelt werden kann, auf staatlicher Ebene geregelt werden soll. Durch das Subsidiaritätsprinzip ist es dem Staat versagt, Dinge zu regeln, die die Bürger selbst erledigen können. Der Bürger hat in diesem Fall jedoch auch das Risiko zu tragen.