Nachbörslicher Handel
Der Begriff bezeichnet Börsengeschäfte nach Börsenschluss. Hier handeln lediglich Banken über elektronische Informationsdienste. Die Nachbörse ist oft ein Indikator für die Richtungsentwicklung am kommenden Börsentag. Auch unter dem Begriff Vorbörse bekannt.
Nachschusspflicht
Bei Versicherungsunternehmen, die den rechtlichen Status eines Vereines auf Gegenseitigkeit (VVaG) haben - und darüber hinaus bei einigen öffentlichen Versicherern - ist durch den Versicherungsnehmer ein Nachschuss dann zu leisten, wenn die Prämieneinnahmen eines Jahres nicht zur Deckung der angefallenen Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten ausgereicht haben. Näheres ist der Satzung des Versicherungsvereins oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Mit der Nachschusspflicht nehmen die genossenschaftsähnlich organisierten Mitglieder des VVaG bei größeren Schwankungen im Geschäftsverlauf die Gewährsträgerrolle wahr, die bei Aktiengesellschaften von den Aktionären (im Extremfall durch Verlust ihrer Einlagen) und bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften durch die öffentliche Hand zu erfüllen ist. Viele große VVaGs schließen die Nachschusspflicht jedoch aus ihrer Satzung aus, da größere die Nachschusspflicht auslösenden Schwankungen im Geschäftsverlauf auf Grund der Größe und Ausgewogenheit des Versicherungsbestandes unwahrscheinlich sind und die Einforderung eines Nachschusses im Wettbewerb am Markt kaum durchsetzbar wäre.
Namensaktien
Auf eine bestimmte Person ausgestellte Anteilsscheine.
NASDAQ
Elektronische Börse in USA, an der hauptsächlich Technologie- und Wachstumsaktien gehandelt werden.
Nebenwerte
Bezeichnung für Aktien von kleinen (Small Caps) und mittelgroßen Unternehmen (Mid Caps).
Nennwert
Der Anteil einer Aktie am Grundkapital einer AG. Bei Anleihen ist es der Anteil am Gesamtvolumen der Anleihe.
Net Asset Value
Englische Bezeichnung für den Nettoinventarwert. Bezeichnet den Wert des gesamten Fondsvermögens.
Neuwert
Der Neuwert ist der Betrag, der erforderlich ist, um eine Sache wiederzubeschaffen oder ein Gebäude wieder aufzubauen. Die bekanntesten Neuwertversicherungen sind die Wohngebäude- und die Hausratversicherung.
Neuwertversicherung
In der Sparte der Sachversicherung wird in bestimmten Bereichen für langlebige Wirtschaftsgüter, zum Beispiel für landwirtschaftliche Gebäude und Geschäftsgebäude, für verschiedene industrielle und gewerbliche Risiken und in der verbundenen Hausratversicherung grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im Neuzustand als Grundlage für die Entschädigungsleistung angesehen. Für Wohngebäude gelten die Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGlN 93 (MB) Sonderbedingungen Neuwert-VB).
Niederlassungsfreiheit
Die Niederlassungsfreiheit ist das ausdrückliche Recht der EU-Versicherer in jedem anderen Land innerhalb der EU eine Niederlassung zu eröffnen, in der die für Inländer gültigen Bedingungen gelten.
Nikkei-Index
Bedeutender Aktien-Index der Börse in Tokio, der 225 Werte umfasst.
No-Load-Fonds
Fonds ohne Ausgabeaufschlag, auch Trading Fonds genannt.
Nominalzins
Ein Nominalzins ist der angegebene Zinssatz, welcher sich auf den Nennwert einer Schuld bezieht. Bei einem Kredit sind eventuelle Abschluss oder Bearbeitungsgebühren nicht enthalten.
Null-Kupon-Anleihe
Siehe Zero-Bonds.
Nutzwärmeschäden
Bezeichnung für Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. (z. B. wenn einer durchfeuchteten Wand mit einer Trocknungsmaschine Wärme zugeführt wird und die Wand fängt daraufhin Feuer fängt).
NYSE
Abkürzung für New York Stock Exchange, die größte Börse der Welt. (gegr. 1792).