G = Geld

Zu dem notierten Kurs gab es eine Nachfrage nach Wertpapieren, allerdings lag kein oder nur ein sehr geringfügiges Angebot vor. Es wurden keine Umsätze getätigt.


Garantiezins

Der Begriff Garantiezins stammt aus dem Bereich der Lebensversicherung. In Abhängigkeit vom langfristigen Kapitalmarktzins wird von der Finanzverwaltung ein Zinssatz festgelegt, der von den Lebensversicherungsunternehmen an die Versicherungskunden zu zahlen ist. Dieser Garantiezins beträgt z. Zt. 2,25 %. (2009) Ein Lebensversicherungsunternehmen, das nicht in der Lage ist, zumindest diesen Zinssatz zu garantieren, muss eine entsprechende Anzeige beim Bundesaufsichtsamt vornehmen. In Deutschland ist es allerdings bisher noch nicht vorgekommen, dass ein Versicherungsunternehmen eine derartige Anzeige gemacht hat. In den wenigen Fällen, in denen es dazu hätte kommen können, erfolgte vorher die Übernahme des Unternehmens durch einen anderen Lebensversicherer.


Gebuchte Beträge

Die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Versicherungsbeiträge; in der Verbandsstatistik Beiträge im Kalenderjahr ohne Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (Lebens- und private Krankenversicherung), aber einschl. Nebenleistungen.


Gebundene Vorsorge

Die Gebundene Vorsorge ist Teil des Drei-Säulen-Systems und beinhaltet spezielle steuerliche Vorzüge. Im Gegensatz dazu jedoch bestehen bei der Gebundenen Vorsorge eingeschränkte Vorschriften im Hinblick auf Gestaltung und Inanspruchnahme der Vorsorge.


Gebäudeversicherung

Der Begriff Gebäudeversicherung bezeichnet eine Zusammenfassung von mehreren Versicherungsverträgen zur Versicherung einer Immobilie. Besser noch wird dies deutlich, wenn man sich die dafür gebräuchlichen Bedingungen anschaut. Hier wird von den sogenannten VGB gesprochen, was die Abkürzung für "Versicherungsbedingungen für die gebündelte Gebäudeversicherung" bezeichnet. Normalerweise sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm (inkl. Hagel) versichert. Es gibt jedoch über die normalen Bedingungen hinaus eine Vielzahl von Erweiterungsmöglichkeiten, die gerade in Randbereichen oder in Schadensfällen bedeutende Verbesserungen bringen können.


Gefahrengemeinschaft

Eine Gruppe von Personen bildet eine Gefahrengemeinschaft. Diese wird gegen Beiträge bei einem Versicherungsunternehmen versichert. Bei der Gefahrengemeinschaft werden die Personen alle von der gleichen Gefahr bedroht.


Gefährdungshaftung

Um die Gefährdungshaftung in Anspruch zu nehmen, ist das Verschulden des Schädigers nicht zwingend. Für die Gefährdungshaftung reicht ein Zusammenhang zwischen Schaden und Schädiger. In Deutschland kann im Zuge der Gefährdungshaftung kein Schmerzensgeld verlangt werden.


Gehaltsumwandlung

Dabei handelt es sich um einen Begriff der betrieblichen Alterversorgung im Bereich der betrieblichen Versorgungszusage. Gehaltsumwandlung (auch Entgeltumwandlung) ist der Verzicht des Arbeitsnehmers auf künftige Entgeltansprüche zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistung nach dem aktiven Erwerbsleben. Sie optimiert die Kosten-Nutzen-Relation der Arbeitsvergütung ohne Mehraufwand für den Arbeitgeber, da sie die im Ruhestand geringere steuerliche Progression gegenüber der höheren steuerlichen Belastung während des aktiven Arbeitslebens nutzt und damit überdies die Alterversorgung verbessert.


Geldkurs

Gibt an, zu welchem Kurs ein Anleger bereit ist, Aktien zu kaufen (engl.: bid).


Geldmarktfonds

Fonds, der nur in kurzlaufende Anleihen oder Termingelder investiert.


Gemischte Lebensversicherung

Die gemischte Lebensversicherung wird auch klassische Form der Lebensversicherung genannt. Die Besonderheit der Gemischten Lebensversicherung ist, dass zusätzlich zum Todesfall auch im Erlebensfall das Kapital zuzüglich dem Bonus ausbezahlt wird. Die Gemischte Lebensversicherung enthält einen Risiko- und Kostenteil und dazu einen Sparteil.


Generationenvertrag

Das Grundprinzip des Generationenvertrages ist, dass die gegenwärtigen Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die Renten der sich im Ruhestand befindenden bezahlen. Das Prinzip des Generationenvertrages wiederholt sich von Generation zu Generation, so dass jeder später aus ihm seine Rente beziehen soll.


Genussschein

Anleihe mit besonderen Merkmalen, z.B. einer Beteiligung am Unternehmensgewinn.


Geregelter Markt

Börsensegment mit weniger strengen Aufnahmeregeln als der Amtliche Handel, jedoch mit mehr als der Freiverkehr. Aktien stehen unter Beaufsichtigung des Börsenrates.


Geschäftsbericht

Eine der wichtigsten Informationsquellen für Anleger. Enthält neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch zahlreiche Informationen über die Erfolge der einzelnen Geschäftszweige, die Unternehmensstrategie, Dividendenpolitik und Branchenkonjunktur. Viele Berichte stehen auch im Internet zur Verfügung.


Gesundheitsprüfung/Gesundheitsfragen

Bei der Beantragung einer Lebens- oder Krankenversicherung unterzieht der Versicherer die zu versichernde Person einer Gesundheitsprüfung. Innerhalb gewisser Summen reicht es aus, eine Reihe von Fragen im Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten. Ab höheren Versicherungssummen oder bei Vorliegen von Krankheiten verlangt der Versicherer in aller Regel auch eine ärztliche Untersuchung. Bezüglich der Fragen gibt es zwischen einzelnen Versicherer durchaus Unterschiede. Dies kann sowohl die Zeiten betreffen (Waren Sie in den letzten 5, 10 Jahren oder jemals ...) als auch die Inhalte. So fragen einzelne Anbieter nur nach bestimmten, im Antrag aufgeführten Sachverhalten oder Krankheiten; andere schieben noch eine unbestimmt Formulierung wie "irgendeine Krankheit, nach der nicht ausdrücklich gefragt wurde" nach. Sofern der Antragsteller eines Versicherungsantrages von bestimmten Risikomerkmalen nicht gewusst hat, kann der Versicherer nach § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei Bekanntwerden der Umstände eine Anpassung der Prämie verlangen oder auch ganz vom Vertrag zurücktreten. In der Lebens- und Krankenversicherung sind mittlerweile eine Reihe von Versicherern bereit, auf die Anwendung des § 41 VVG zu verzichten - fragen Sie Ihren Vermittler danach!


Gewinn pro Aktie

Eine der wichtigsten Kennzahlen der Fundamentalanalyse. Dabei wird der Jahresüberschuss durch die Gesamtzahl der Aktien geteilt. Die englische Bezeichnung lautet Earnigs per Share (EPS).


Girosammelverwahrung

Die Girosammelverwahrung ist eine preiswerte, einfache und auch sichere Art, Aktien aufzubewahren. Alle Papiere werden bei einer Wertpapiersammelbank zentral deponiert. Über den Kauf und Verkauf der Aktien gibt es einen Buchungsbeleg von der Bank o.ä. an den Aktienbesitzer.


Glattstellen

Ausgleichen eines bestehenden Derivatgeschäftes durch ein entgegengesetztes Geschäft. (Long Future durch einen Short-Future u.u.).


Gliedertaxe

Die Gliedertaxe findet in der Unfallversicherung ihre Anwendung. Die Gliedertaxe dient als Messlatte für die Invalidität. Die Gliedertaxe enthält festgelegte Invaliditätsgrade, die in Prozent ausgedrückt werden und die die Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile beurteilen.


Going Public

Börsengang einer Aktiengesellschaft. Siehe auch AG.


Gratisaktien

Eigentlich Berichtungsaktien, diese werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene Rücklagen in Grundkapital umwandelt. Zwar zahlt ein Aktionär für diese Gratisaktien zumeist nichts, der Wert seiner alten Aktien sinkt jedoch. Die Eigenmittel der Gesellschaft werden davon nicht verändert, so dass die Beteiligung des Aktionärs gleich bleibt.


Grauer Markt

Bezeichnet den nicht regulierten und kontrollierten Handel mit Wertpapieren, z.B. vor dem offiziellen Börsengang.


Greenback

Bezeichnung für den US-Dollar.


Greenshoe

Englische Bezeichnung für eine Platzierungsreserve beim Börsengang. Ist die Nachfrage bei der Emission stärker als das Angebot, wird die Reserve zusätzlich verkauft.


Grundkapital (Gezeichnetes Kapital)

Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals, der den Betrag umfasst, auf den die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist.


Grüne Karte

Die Grüne Karte ist eine internationale Versicherungskarte speziell für den Kraftverkehr. Mit der Grünen Karte kann der Fahrer eines Kraftfahrzeuges die Haftpflichtversicherung des Landes, in dem er sich befindet, in Anspruch nehmen. Die Grüne Karte enthält Daten über das Fahrzeug, den Besitzer und dessen Versicherung. Die Grüne Karte basiert auf dem Londoner Abkommen von 1949.

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