Tipp: Erbschaftssteuer - Freibeträge zu Lebzeiten mehrfach nutzen

28.09.2004
In den kommenden Jahren wird in Deutschland mehr Vermögen vererbt als jemals zuvor. So rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge allein für die Jahre 2000 bis 2010 mit einem Erbschaftsvolumen von etwa zwei Billionen Euro. Klar, dass der Fiskus dabei sein möchte. Findige Zeitgenossen beugen der drohenden Erbschaftssteuer jedoch vor, indem sie bereits zu Lebzeiten Immobilien, Sparguthaben und Wertpapiere auf Kinder, Enkel oder andere nahe stehende Personen übertragen - und das eventuell mehrfach.

Denn alle zehn Jahre können Sie erneut die Freibeträge der Erbschafts- bzw. in diesem Fall Schenkungssteuer ausschöpfen. Deren Höhe hängt von den verwandtschaftlichen Verhältnissen ab: So können Eltern jedem erbberechtigten Kind alle zehn Jahre Vermögen im Wert bis zu 205.000 Euro steuerfrei übertragen, Großeltern ihren Enkeln bis zu 51.200 Euro. Schenken beide Eltern jeweils aus einem getrennten Vermögen, verdoppelt sich der steuerfreie Schenkungsbetrag auf 410.000 Euro. Für nicht verwandte Personen wie Freunde, Bekannte oder den Lebensgefährten beträgt der Steuerfreibetrag allerdings nur 5.200 Euro.

Aber Vorsicht: An die steuerliche Anerkennung der Schenkung knüpft der Fiskus strenge Anforderungen. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte auf jeden Fall der Rat eines Steuerexperten oder eines Notars eingeholt werden.

Quelle: Bundesverband deutsche Banken

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