Steuern 2005

    07.12.2004
    In diesen Wochen werden die Steuerkarten für das Jahr 2005 versandt. Arbeitnehmer sollten vor Weitergabe an ihren Arbeitgeber prüfen, ob die auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge sowie die Angaben zur Kirchensteuer stimmen.
    Änderungen nimmt die ausstellende Gemeinde vor. Übersteigen die zu erwartenden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen die ohnehin gewährten Pauschbeträge um mehr als 600 Euro, kann beim zuständigen Finanzamt ein entsprechender Freibetrag eingetragen werden. Die Eintragung eines Freibetrages verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

    Quelle: Signal Iduna Versicherungen

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