Steuerfalle bei Sparbriefen und Bundesschatzbriefen

29.03.2005

Bereits kleine Sparvermögen können steuerpflichtig werden, wenn der Sparer die falsche Anlage wählt. Steuerfallen lauern beispielsweise bei auf- oder abgezinsten Sparbriefen und bei Bundesschatzbriefen Typ B.

Dazu ein Beispiel: In einen Sparbrief zu drei Prozent Zins werden 20.000 Euro angelegt. Bei jährlicher Ausschüttung erzielt der Anleger 600 Euro Zinserträge pro Jahr. Damit schöpft der Sparer den ihm zustehenden Freibetrag von 1.421 Euro bei weitem nicht aus, so lange er keine weiteren nennenswerten Ersparnisse hat. Die jährlich anfallenden Zinsen erhält er steuerfrei.

Wer jedoch 20.000 Euro in einen so genannten auf- oder abgezinsten dreiprozentigen Sparbrief mit vier Jahren Laufzeit anlegt, der erhält am Ende die über vier Jahre angesammelten Zinsen ? einschließlich Zinseszinsen sind das über 2.400 Euro ? gutgeschrieben und ausbezahlt. Folge: Der Sparer-Freibetrag ist überschritten, die über 1.421 Euro hinausgehenden Zinserträge sind zu versteuern. Bei Bundesschatzbriefen Typ B werden die Zinsen sogar über sieben Jahren angesammelt und sind dann zum Schluss, im Jahr der Fälligkeit ? oder bei einem vorzeitigen Verkauf ? steuerpflichtig.

Tipp: Vor dem Kauf von verzinsten Sparanlagen erst einmal die steuerlichen Folgen prüfen und dann nach individueller Vermögenssituation die entsprechende Anlage wählen, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten wird, die jährliche Ausschüttung vorziehen.


Quelle: Bund der Versicherten (BdV)

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