Sparerfreibetrag sinkt ab 2007
Zu Beginn des nächsten Jahres wird der Sparerfreibetrag nahezu halbiert. Ein Single kann dann statt 1370 Euro nur noch 750 Euro seiner Zinseinkünfte unversteuert einstreichen. Für Verheiratete fällt der Freibetrag von 2740 auf 1500 Euro. Zinseinkünfte, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen, müssen mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Der Fiskus verspricht sich somit ab 2007 zusätzliche Einkünfte, da dann deutlich mehr Sparer diesen Freibetrag überschreiten werden. Die Neuregelung wirkt sich demzufolge nachteilig auf die Sparer aus, die ihr Erspartes in festverzinsliche Papiere angelegt haben. Dazu gehören beispielsweise Sparbücher, Sparpläne, Tagesgeldkonten, Sparbriefe, Anleihen oder Bundesschatzbriefe.
Quelle: www.bundesregierung.de