Augen-Laser-Operation steuerlich absetzbar

04.09.2006
Oberfinanzdirektion Koblenz, Schreiben v. 22.6.2006, Az. S 2284 A ? St 32 3

Kosten zur Heilung oder Linderung einer Krankheit dürfen steuerlich grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz gehören dazu auch die Kosten für eine Augen-Laser-Operation.


Um außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzten zu dürfen, müssen Sie dem Finanzamt normalerweise nachweisen, dass Ihnen Aufwendungen zur Heilung oder zur Linderung einer Krankheit entstanden sind. Nur dann gelten die Kosten nämlich als außergewöhnlich.

Den Nachweis erwartet das Finanzamt grundsätzlich in Form eines amtärztlichen Attests, in dem die medizinische Notwendigkeit einer Heilmaßnahme bestätigt wird. Das Attest muss zudem ?vor? Beginn der Behandlung vorliegen.

Bei der Augen-Laser-Operation brauchen Sie dagegen kein Attest. Die Vertreter der Länder einigten sich darauf, dass bei einer Fehlsichtigkeit stets eine Krankheit vorliegt und die Augen-Laser-Operation eine wissenschaftlich Anerkannte Methode zur Behebung der Fehlsichtigkeit darstellt.

Tipp:
Die angefallenen Kosten ? in der Regel pro Auge 2.000 Euro ? wirken sich meist jedoch nicht zu 100% Steuer sparend aus, weil das Finanzamt Ihnen eine so genannte zumutbare Eigenbelastung aufbürdet. Je nach Familienstand und Höhe Ihrer Einkünfte müssen Sie einen bestimmten Prozentsatz erst einmal aus eigener Tasche bezahlen, bevor sich das Finanzamt mit einer Steuererleichterung beteiligt (§ 33 Abs. 3 EStG).

Quelle: www.quicksteuer.de

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