Unterschiedliche Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass die unterschiedliche Erbschaftsteuer bei Immobilien und Finanzvermögen verfassungswidrig ist und setzt die Bundesregierung damit unter Druck. Denn bis Ende 2008 muss eine Neuregelung bei der Erbschaftssteuer beschlossen werden. Bis es so weit ist, gelten die bisherigen Regeln.
Das Bundesverfassungsgesetz beanstandete, dass die um 50 Prozent niedrigere Bewertung von Immobilien bei der Erbschaftssteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Was die Entscheidung für Erben bedeutet, erklärt Steuerexpertin Johanna Hey im Interview mit Spiegel Online.
Hier geht es zum Interview.