Unterschiedliche Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig

31.01.2007

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass die unterschiedliche Erbschaftsteuer bei Immobilien und Finanzvermögen verfassungswidrig ist und setzt die Bundesregierung damit unter Druck. Denn bis Ende 2008 muss eine Neuregelung bei der Erbschaftssteuer beschlossen werden. Bis es so weit ist, gelten die bisherigen Regeln.
Das Bundesverfassungsgesetz beanstandete, dass die um 50 Prozent niedrigere Bewertung von Immobilien bei der Erbschaftssteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Was die Entscheidung für Erben bedeutet, erklärt Steuerexpertin Johanna Hey im Interview mit Spiegel Online.

Hier geht es zum Interview.

Ihr persönlicher Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kundenmodul

Helpdesk-Support

Kunden-Modul pcvisit Support 15.0 starten

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.