Fristverlängerung bei Abgabe der Steuererklärung
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautender Erlass v. 2.1.2007
Für das Steuerjahr 2006 erwartet das Finanzamt die Abgabe der Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis spätestens 31. Mai 2007. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Häufig zeigt sich das Finanzamt großzügig und gewährt Fristverlängerungen. In einem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden wurden wegen der Abgabe der Steuererklärungen für das Steuerjahr 2006 folgende Regelungen getroffen:
- Die Steuererklärungen 2006 sind grundsätzlich bis zum 31. Mai 2007 beim Finanzamt einzureichen.
- Werden die Steuererklärungen 2006 durch einen Steuerberater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein ausgefüllt, muss die Einkommensteuererklärung bis 31.12.2007 abgegeben werden.
- Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2006 bis zum 28.2.2008 verlängert werden.
Tipp:
Diese großzügige Regelung muss jedoch nicht automatisch für alle Steuerzahler gelten. Reicht ein Steuerzahler seine Erklärungen beispielsweise seit Jahren notorisch zu spät ein oder wurden offensichtlich zu geringe Vorauszahlungen geleistet, kann das Finanzamt die Steuererklärung abweichend von dem gleich lautenden Erlass früher anfordern.
Quelle: www.quicksteuer.de