Abgeltungssteuer 2009 hebelt Reichensteuer aus

12.04.2007
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde für private Kapitalerträge ab 2009 eine 25%-ige Abgeltungssteuer beschlossen. Dadurch kommen insbesondere Besserverdiener in den Genuss steuerlicher Vorteile.

Denn, muss ein Spitzenverdiener sein zu versteuerndes Einkommen mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuern oder setzt das Finanzamt für einen Teil des Einkommens zusätzlich die 3%-ige Reichensteuer fest, ist Handlungsbedarf gefragt. Bei der Suche nach einer Kapitalanlage sollte bei einem Steuersatz von mehr als 25 Prozent auf lang laufende Kapitalanlagen gesetzt werden, die frühestens im Jahr 2009 Kapitalerträge abwerfen.

Beispiel:
Heinz Wohlgemut legt sein Geld so an, dass ihm zwei Jahre lang jedes Jahr 5.000 Euro Zinsen zufließen. Der Sparerfreibetrag ist bereits durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft. Herr Wohlgemut unterliegt mit seinem Einkommen dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

Alternative:
Herr Wohlgemut entscheidet sich für eine Kapitalanlage, die im Jahr 2009 Zinsen von 10.000 Euro abwirft.

  Jährliche Zinszahlung Einmalzahlung
Zinsen 2007 und 2008: 10.000 Euro 2009: 10.000 Euro
Steuersatz 42% 25%
Steuerlast 4.200 Euro 2.500 Euro
Steuerersparnis durch Kapitalanlage mit Zinszahlung in 2009 oder später   1.700 Euro

Quelle: www.quicksteuer.de

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