Benzinkosten können auch geschätzt werden
Nutzt ein Arbeitnehmer ein privates Fahrzeug zu Dienstreisen oder hat ein Unternehmer Tankbelege seines Dienstfahrzeugs verloren, muss das Finanzamt für den Werbungskosten- und den Betriebsausgabenabzug auch geschätzte Benzinkosten akzeptieren.
Die Schätzung der Bezinkosten darf anhand des durchschnittlichen Benzinverbrauchs des Fahrzeugs und dem durchschnittlichen Benzinpreis für 2006 berechnet werden. Als durchschnittlicher Benzinverbrauch muss der Verbrauch laut Händlerangabe angesetzt werden. Der Durchschnittspreis je Liter Kraftstoff muss den Werten der Mineralstoffkonzerne entnommen werden. Für 2006 wurden folgende durchschnittlichen Kraftstoffpreise in Cent je Liter ermittelt:
Normalbenzin | Super bleifrei | Super Plus | Diesel | |
Jahresdurchschnitt je Liter in Cent | 126,6 | 128,8 | 135,1 | 111,7 |
Tipp:
Lehnt das Finanzamt die Schätzung der Benzinkosten anhand des durchschnittlichen Benzinverbrauchs des Fahrzeugs und dem durchschnittlichen Benzinpreis ab, sollten Sie auf ein auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hinweisen, in dem bereits vor Jahren die Schätzung der Benzinkosten erlaubt wurde
Quelle: www.quicksteuer.de