Höherer Freibetrag für Ehrenamtliche
Ehrenamtliche Arbeit mehr fördern wird das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das rückwirkend zu Anfang des Jahres in Kraft treten soll. Es bringt Erleichterungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. So wird der steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterfreibetrag von 1848 Euro auf 2100 Euro im Jahr erhöht. Auf die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kann sich der höhere Freibetrag aber erst ab der Verkündung des Gesetzes auswirken.
Von einem neuen Steuerfreibetrag können alle profitieren, die sich nebenberuflich mildtätig, gemeinnützig oder kirchlich engagieren. Auch die ehrenamtliche Mitarbeit bei Sportvereinen fällt darunter. Wer die Aufwandspauschale in Anspruch nimmt, kann allerdings nicht zusätzlich noch den Übungsleiterfreibetrag erhalten.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg