Neues Steuerregeln bei Reisekosten ab 2008

02.11.2007

Arbeitnehmer, die aufgrund einer Dienstreise im Ausland übernachten und diese Kosten aus eigener Tasche tragen, dürfen derzeit entweder die tatsächlichen Übernachtungskosten oder länderspezifische Pauschalen als Werbungskosten abziehen. Ab 2008 ändert sich das.

Denn in den Lohnsteuerrichtlinien 2008 steht schwarz auf weiß, dass bei Auslandsdienstreisen die Pauschalen ab 2008 nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sind. Nur wer dem Finanzamt seine tatsächlichen Kosten präsentieren kann, darf mit seinen Übernachtungskosten die Steuerlast mindern. Doch die tatsächlichen Übernachtungskosten sind noch um die darin enthaltene Verpflegung zu kürzen. Dabei gilt folgende Grundregel:

  •  Entscheidet sich der Unternehmer für den Abzug der tatsächlichen Übernachtungskosten und sind in der Hotelrechnung die Zahlungen für ein Frühstück nicht extra aufgeführt, ist die Rechnung um 20 Prozent der für das Land geltenden Verpflegungspauschalen für 24 Stunden zu kürzen.
  • Sind in der Hotelrechnung auch pauschale Kosten für ein Mittag- und Abendessen enthalten, ist die Hotelrechnung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten je Essen um 40 Prozent der für den Unterkunftsort geltende Verpflegungspauschale für 24 Stunden zu kürzen.

Tipp: Ganz abgeschafft hat die Bundesregierung die Übernachtungspauschale jedoch nicht. Erstattet der Arbeitgeber im Jahr 2008 seinen Mitarbeitern für Übernachtungskosten nämlich die länderspezifischen Übernachtungspauschalen, bleibt diese Erstattung weiterhin steuerfrei.

Quelle: www.quicksteuer.de

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