Konsequenzen für Einmalanlagen durch Abgeltungssteuer
06.08.2008
Besitzer von Aktien und Aktienfonds müssen ab 2009 auch einen Teil der Erträge, die sie mit Kursgewinnen erzielen, ans Finanzamt abgeben. Das ist ein herber Einschnitt, auch für Sparer, die mit Aktienfonds eine Altersvorsorge aufbauen möchten. Versicherungsprodukte, wie private Rentenversicherungen kommen bei der Besteuerung dagegen günstiger davon, da dabei weiterhin die Besteuerung der Hälfte der Erträge zum individuellen Steuersatz gilt. Konkret sind alle Kursgewinne, die aus Wertpapierkäufen ab dem 1.1.2009 resultieren, in voller Höhe steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Haltedauer der Aktien oder Aktienfonds spielt dann keine Rolle mehr. Für Käufe hingegen, die bis zum 31.12.2008 erfolgen, gilt weiter die alte Regelung: Kursgewinne bleiben steuerfrei, sofern die Haltedauer mindestens 12 Monate beträgt.
Die Konsequenz für Einmalanlagen: In steuerlicher Hinsicht ist es vorteilhafter, die Anlage noch bis Ende 2008 zu tätigen, da so der gesamte Gewinn nach 12 Monaten bis zum Verkaufszeitpunkt steuerfrei bleibt. Entsprechende Risikobereitschaft und Anlagehorizont vorausgesetzt, könnten sich Anleger auf diese Weise noch eine weitgehend steuerfreie Anlage für die Altersvorsorge sichern. Dividendenerträge werden bis 2008 wie bisher versteuert, also mit persönlichem Steuersatz, sofern der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Ab 2009 gilt auch für Dividenden generell die pauschale Abgeltungssteuer.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW