Verkehrsrechtsschutz nützt besonders Vielfahrern

08.01.2014
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, die Schuldfrage ist häufig unklar, Schaden und Streitwert oft enorm hoch. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist gerade für Vielfahrer wichtig, denn mit der Zahl der zurückgelegten Kilometer steigt die Unfallhäufigkeit und damit auch die Gefahr, in einen teuren Rechtsstreit verwickelt zu werden. Bei Streitigkeiten mit Unfallgegnern bezahlt der Verkehrsrechtsschutz Ihre Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugengelder sowie die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen und diese Kosten ganz oder teilweise selbst übernehmen müssen.

Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro gibt es den Verkehrsrechtsschutz schon für einen Jahresbeitrag von weniger als 40 Euro. Aber nicht nur der Preis zählt, sondern auch die Versicherungsbedingungen. Mit einem echten Fahrerrechtsschutz ist man auch versichert, während man fremde Fahrzeuge benutzt. Der Fahrerrechtsschutz ist deshalb für berufliche Vielfahrer zu empfehlen, die im vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen unterwegs sind. Auch für Autofahrer, die häufig einen Mietwagen fahren, profitieren vom Fahrerrechtsschutz. Im „Fahrzeugrechtsschutz“ ist dagegen nur ein bestimmtes Auto versichert, egal ist dabei, wer am Steuer sitzt. Der Fahrzeugrechtsschutz eignet sich also für alle, deren Auto von verschiedenen Personen wie etwa Familienangehörigen genutzt wird. Wer regelmäßig auch beruflich im eigenen Auto unterwegs ist, zahlt bei den meisten Versicherern einen Beitragsaufschlag. Auf dem Weg zur Arbeit ist man aber mit dem einfachen Fahrzeugrechtsschutz abgesichert.

Wer sein Auto für berufliche Fahrten braucht, sollte dies beim Abschluss des Verkehrsrechtsschutzes nicht verschweigen, sonst kann der Versicherer im Ernstfall die Leistung verweigern. Der Fahrzeugrechtsschutz ist bei fast allen Gesellschaften auch als so genannter Mehrfahrzeug-Rechtsschutz und als Familien-Verkehrsrechtsschutz erhältlich. Dann sind alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers beziehungsweise auch die Fahrzeuge des Ehe- oder Lebenspartners und der minderjährigen Kinder automatisch mitversichert. Ihr Finanzexperte berät Sie gerne und findet den passenden Verkehrsrechtsschutz zum extragünstigen Preis.

Quelle: finanztexter.de

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