Kfz-Vollkasko und grobe Fahrlässigkeit: Das sollten Sie wissen
29.04.2014
Die Kfz-Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht. Das gibt Sicherheit, vor allem wenn man mit einem teuren Neuwagen unterwegs ist, den man im Ernstfall aus eigener Tasche ersetzen müsste. Doch selbst im Vollkaskoschutz gilt: Führt man Eigenschäden grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer je nach Tarif die Leistung kürzen. Nur besonders kundenfreundliche Anbieter ersetzen Eigenschäden grundsätzlich zu 100 %. Von grober Fahrlässigkeit gehen die Gerichte im Streitfall aus, wenn man sich im Straßenverkehr besonders leichtsinnig verhält. Überfährt man beispielsweise eine seit mehreren Sekunden rote Ampel und hat einen Unfall, kann der Vollkasko-Versicherer die Erstattung um bis zu 50 Prozent kürzen. Wer ein Stoppschild missachtet oder mit verkehrsunsicheren Reifen unterwegs ist, wird mit rund 25 Prozent am selbst verursachten Schaden beteiligt. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, kommt je nach Einzelfall eine Kürzung von bis zu 100 Prozent in Frage. Ebenfalls grob fahrlässig ist das Überholen auf unübersichtlichen Strecken, das Bedienen eines CD-Players bei hohem Tempo auf kurviger Straße oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Nicht als schwere Sorgfaltsverletzung gewertet wird dagegen der kurze Seitenblick auf die Landkarte oder das Bedienen des Autoradios während der normalen Fahrt.
Wer für sein Auto möglichst umfassenden Vollkaskoschutz will, sollte sich für einen Tarif entscheiden, in dem der Versicherer auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet und Eigenschäden in nahezu jedem Fall voll ersetzt. Ausgeschlossen sind dann nur noch das grob fahrlässige Ermöglichen eines Diebstahls zum Beispiel durch Steckenlassen des Schlüssels und das Fahren unter Alkohol oder Rauschmitteln. Dieser Extraschutz in der Vollkasko muss nicht teuer sein – auch mache preisgünstigen Kfz-Versicherer bieten die wertvolle Vertragsklausel und bezahlen Vollkaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang.
Quelle: finanztexter.de