Was tun bei Streit mit der Bank?

06.05.2014
Nicht immer ist man als Bankkunde voll zufrieden. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über unberechtigte Abbuchungen, überhöhte Gebühren, fehlerhafte Beratung oder über die Kosten bei Missbrauch einer Zahlungskarte, muss man aber nicht gleich einen teuren Anwalt einschalten. In solchen Fällen hilft oft schon die außergerichtliche Schlichtungsstelle des Bankenverbands, die unter www.bankenombudsmann.de erreichbar ist.

Die Ombudsleute des Bankenverbands schlichten Unstimmigkeiten zwischen privaten Geschäftsbanken und ihren Kunden. Kundenbeschwerden leiten die Schlichtungsstellen an das betroffene Kreditinstitut weiter. Die Bank muss binnen eines Monats Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Ombudsmann und leitet die Entscheidung beiden Parteien zu. Die beteiligte Bank ist an Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro gebunden. Das gilt jedoch nicht für den Kunden. Ist er mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden, kann er weitere rechtliche Schritte ergreifen, zum Beispiel gegen die Bank klagen. Rechtsnachteile wie eine Verjährung braucht man nicht zu fürchten, wenn man bei Konflikten mit der Bank zunächst die Schlichtungsstelle einschaltet. Während des Schlichtungsverfahrens wird die Verjährungsfrist gehemmt, die Dauer des Verfahrens wird bei der Berechnung der Verjährungsfrist also nicht eingerechnet. Nicht mehr helfen können die Ombudsleute nur dann, wenn sich bereits ein Gericht mit dem Streitfall befasst oder befasst hat. Gleiches gilt, wenn Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu klären.

Mehrere tausend Fälle hat die Schlichtungsstelle des Bankenverbandes allein im vergangenen Jahr bearbeitet. Über die Hälfte der Streitigkeiten konnte im Interesse der Kunden gelöst werden. Bei einem Drittel der Fälle geht es um Fragen des Zahlungsverkehrs, bei je rund 25 Prozent um Kredite und um das Wertpapiergeschäft. Das Schlichtungssystem der Banken ist zwar grundsätzlich für Verbraucher gedacht, auch Unternehmen und Selbstständige können den Dienst der Ombudsleute aber kostenlos nutzen. Sparkassen, Volksbanken und Bausparkassen unterhalten eigene Schlichtungsstellen, deren Adressen in der Geschäftsstelle vor Ort zu erfahren sind.

Quelle: finanztexter.de

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