Bearbeitungsgebühr für Kredit ist nicht zulässig
14.08.2013
Banken dürfen für die Vergabe eines Kredits keine Bearbeitungsgebühr vom Kunden fordern. Die Bearbeitung und Auszahlung des Darlehens erfolgt im eigenen Interesse der Bank, Die Kosten dafür muss sie deshalb selbst tragen. Betroffene Kreditkunden können die Rückerstattung einer bereits gezahlten Bearbeitungsgebühr erfolgreich einklagen, das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 293/12).Ein Ehepaar hatte einen Online-Kredit über 40.000 Euro bei einer Bank aufgenommen. Zusätzlich zu den Darlehenszinsen verlangte das Kreditinstitut eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.200 Euro, die bei Auszahlung des um diese Summe erhöhten Darlehensbetrages sofort einbehalten wurde. Die Kreditnehmer sahen sich durch die Bearbeitungsgebühr unfair behandelt. Die Aufwendungen für die Kreditbearbeitung seien Sache der Bank und deshalb nicht vom Kunden zu tragen, so ihr Argument. Es kam zum Rechtsstreit um die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr, das Landgericht Bonn gab den Kreditkunden Recht.
Die zusätzlich zu den Kreditzinsen anfallende Gebühr sei ein unzulässiges Entgelt für die Erfüllung vertraglicher Pflichten der Bank, so das Gericht. Eine entsprechende Klausel im Kreditvertrag benachteilige den Verbraucher in unangemessener Weise. Die Bearbeitungsgebühr stelle weder ein zulässiges Disagio dar noch sei im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags eine anteilige Erstattung vorgesehen. Die Bearbeitung und Auszahlung des Kredits erfolge im eigenen Interesse der Bank, Die Kosten dafür dürfe sie nicht dem Kunden aufbürden.
Quelle: finanztexter.de