Grüne Karte erleichtert Schadenabwicklung im Ausland

07.01.2015
Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die Grüne Versicherungskarte und den Europäischen Unfallbericht mitführen. Die Grüne Karte als Versicherungsnachweis ist zwar in der Europäischen Union und in vielen anderen Ländern nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben – bei einem Unfall kann sie die Schadensabwicklung aber wesentlich erleichtern. Erfahrungen zeigen außerdem, dass die grüne Karte vor allem in Italien, auf dem Balkan und in Osteuropa bei Unfällen von der örtlichen Polizei nach wie vor verlangt wird. Bußgeld darf aber zumindest in EU-Ländern nicht kassiert werden, auch wenn man als Autofahrer die Versicherungskarte nicht mit sich führt.

Hat man einen Unfall im Ausland selbst verursacht hat oder ist die Schuldfrage unklar, gilt: Mit der Grünen Versicherungskarte informiert man den Unfallgegner und gegebenenfalls die örtliche Polizei über den eigenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Auf dem handlichen Dokument im Brieftaschenformat sind neben den eigenen Versicherungsdaten auch die Anschriften der Grüne-Karte-Büros in den verschiedenen Staaten aufgeführt, dort erhält man nach einem Unfall Hilfe. Meist gibt der Versicherer auf der Grünen Karte sogar seine örtlichen Regulierungspartner an, so dass auch für den Verkehrsteilnehmer, den man geschädigt hat, bezüglich des Versicherungsschutzes keine Fragen offen bleiben.

Wird man schuldlos in einen Unfall verwickelt, kann man wählen, ob man seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers im Ausland oder einfacher und ohne Fremdsprachenkenntnisse bei einem Regulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers in Deutschland geltend machen will. Nach dem Unfall unbedingt Name, Anschrift und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sowie das amtliche Kennzeichen seines Fahrzeugs notieren. Falls vorhanden auch die grüne Karte des Unfallgegners vorlegen lassen und die Versicherungsnummer aufschreiben, dadurch wird eine zügige Schadenbearbeitung erleichtert. Fehlen Daten des Unfallgegners, hilft das deutsche Grüne-Karte-Büro unter 040/33440-0. Dort erhält man auch Unterstützung bei der Beschaffung von Schadengutachten oder polizeilichen Ermittlungsakten.

Quelle: finanztexter.de

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