Kein Vollkaskoschutz bei 2,01 Promille

04.03.2015
Wer betrunken fährt und einen Unfall hat, darf nicht darauf hoffen, dass die Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Wagen bezahlt. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der mit 2,01 Promille Blutalkohol nachts von einer beleuchteten Straße abgekommen und mit dem Wagen an einem Baum gelandet war. Bei mehr als 1,1 Promille Blutalkoholgehalt liege absolute Fahruntüchtigkeit vor, der Vollkaskoversicherer könne die Leistung dann auf Null reduzieren, urteilte das Landgericht Dortmund (Az.: 2 O 370/13).

Dass man sich nur in fahrtüchtigem Zustand ans Steuer setzen darf, weiß eigentlich jeder Führerscheinbesitzer. Trotzdem werden mehr als 20.000 Deutsche jährlich bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen verletzt, rund 800 Menschen kommen sogar ums Leben. Bundesweit gilt die 0,5-Promille-Grenze. Verursacht man einen Unfall oder wird auffällig, kann es aber schon bei weniger Alkohol unangenehm werden. Die Sanktionen reichen vom Führerscheinentzug über Geldbußen ab 500 Euro und Punkte in Flensburg bis hin zur berüchtigten medizinisch-psychologischen Untersuchung. Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Leute unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Ein wachsendes Problem im Straßenverkehr sind neben Alkohol heute auch die illegalen Drogen. Grenzwerte für die Fahruntüchtigkeit bestehen bei Drogen nicht, so dass Fahrer schon bei geringen nachgewiesenen Mengen mit Führerscheinentzug und Verlust des Vollkaskoschutzes rechnen müssen.

Das Fahren in berauschtem Zustand hat aber nicht nur Folgen für den Kaskoschutz und die Fahrerlaubnis, sondern auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Haftpflichtversicherer entschädigt zwar zunächst die Opfer, kann aber bis zu einer Höhe von 5.000 Euro Regress vom Versicherten fordern, wenn dieser in fahruntüchtigem Zustand andere schädigt. Zusätzlich ins Geld geht natürlich die teure Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Besser deshalb: Nach dem Genuss von Alkohol das Auto immer stehen lassen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.

Quelle: finanztexter.de

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