Fristverlängerung bei Abgabe der Steuererklärung
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautender Erlass v. 2.1.2007
Für das Steuerjahr 2006 erwartet das Finanzamt die Abgabe der Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis spätestens 31. Mai 2007. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Häufig zeigt sich das Finanzamt großzügig und gewährt Fristverlängerungen.