Wandelanleihe

siehe Convertible Bond.


Warenterminbörse

Börse, an der Termingeschäfte über mengen- und qualitätsmäßig standardisierte Einheiten von im großen Umfang verbrauchten Naturprodukten abgeschlossen werden. Die älteste und zugleich umsatzstärkste Terminbörse für Waren- und Finanzkontrakte ist die 1848 gegründete Chicago Board of Trade. Typische Handelsgüter sind Kaffee, Kakao, Metalle aber auch Orangensaft.


Warrant

Englische Bezeichnung für Optionsscheine. OS auf Aktien werden "Covered Warrants" genannt.


Wartefrist

Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens. Es ist möglich, die Wartefrist mit der von anderen Versicherungsträgern, die alle zur Deckung des gleichen Risikos verpflichtet sind, abzugleichen.


Wechselkurs

Das Umtauschverhältnis von zwei Währungen. Der Wert einer Währung im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist der Devisenkurs, bei Bargeld der Sortenkurs.


Wertpapierkennnummer (WKN)

Identifikationsnummer für Wertpapiere. In Deutschland ist die WKN sechsstellig. Die WKN wurde inzwischen von der internationalen Kennnummer ISIN abgelöst.


Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages geltend gemacht werden. Das ist allerdings nur bei Verträgen möglich, die länger als ein Jahr laufen und bei denen nicht sofortiger Versicherungsschutz gefordert wird. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt bei Lebensversicherungen ab dem Erhalt des Versicherungsscheins.


Widerspruchsrecht

Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen bei Antragstellung ab, gelten die Abweichungen erst dann als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Im Fall des Widerspruchsrechts nach § 5 VVG beträgt die Frist 1 Monat ab Erhalt des Versicherungsscheins. Übt der Versicherungsnehmer sein Widerspruchsrecht rechtzeitig aus, so kommt der Versicherungsvertrag nicht zu Stande. Versäumt es der Versicherungsnehmer dagegen, rechtzeitig zu widersprechen, oder macht er von seinem Widerspruchsrecht aus anderen Gründen keinen Gebrauch, kommt der Versicherungsvertrag zu Stande. Die Vertragsgrundlage ergibt sich in diesem Fall aus dem Versicherungsschein. Überlässt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen sowie die Bedingungen erst zusammen mit dem Versicherungsschein ("Policenmodell"), steht dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 VVG zu. § 5a VVG gilt für alle Sparten. Der Versicherungsnehmer hat daher unter den oben genannten Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht, gleichgültig, ob es sich z. B. um den Abschluss einer Hausrat-, einer Wohngebäude- oder einer Lebensversicherung handelt.


Widerstandslinie

Als Widerstandslinie gilt eine Kursgrenze, die aufgrund von charttechnischen Analysen schwer nach oben zu durchdringen ist.


Wildschaden

Unter Wildschaden versteht man den Schaden, der dadurch entsteht, dass das in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Folgende Tiere gehören nach § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild: Wisent, Elch, Rot-, Dam-, Gams-, Stein- und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Steinmarder und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, Iltis und Hermelin. Haus- und Nutztier gehören nicht zum Haarwild! Voraussetzung für einen Haarwildschaden ist, dass sich das versicherte Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung befand. Ist dies nicht der Fall, liegt kein Wildschaden vor.


Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, auch des Versicherungsvertrages. Man unterscheidet zwei Arten der Willenserklärung: 1. Die empfangsbedürftige Willenserklärung: sie ist wirksam, sobald sie dem Adressaten zugestellt wurde 2. Die nicht empfangsbedürftige Willenserklärung: Sie erlangt ihre Wirksamkeit allein mit ihrer Abgabe.


Window Dressing

Ein an Bilanzstichtagen - vor allem am Jahresende - festzustellendes Verhalten von Banken und Fonds. Durch gezielte Käufe und Verkäufe an umsatzschwachen Tagen werden die Kurse marktenger Werte nach oben gezogen, um die Performance eines Fonds besser aussehen zu lassen.


WpHG

Abkürzung für Wertpapierhandelsgesetz.


Währungsrisiko

Gefahr des Wertverlustes durch Abwertung der Investitionswährung.

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

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