Quellensteuer
Die Quellensteuer wird auch Verrechnungssteuer genannt. Die Quellensteuer ist eine Steuer, die das zu versteuernde Objekt direkt bei der Entstehung - sprich an der Quelle - erfasst.
Quellensteuer
Die Quellensteuer wird auch Verrechnungssteuer genannt. Die Quellensteuer ist eine Steuer, die das zu versteuernde Objekt direkt bei der Entstehung - sprich an der Quelle - erfasst.
Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück
Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!