Langlebigkeitsrisiko

Begriff aus der privaten Rentenversicherung. Eine Versicherungsgesellschaft zahlt bei diesen Verträgen ab einem bestimmten Termin beginnend eine Rente solange, wie die versicherte Person lebt. Dabei bringt das Versicherungsunternehmen neben der Kapitalanlage und der Auszahlung der Renten auch eine klassische Versicherungsleistung, in dem sie das Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person deckt. Da bei Vertragsbeginn naturgemäß noch nicht absehbar ist, wie lange eine versicherte Person die Rente beanspruchen wird, schafft der Versicherer einen Ausgleich im Kollektiv. Statistisch ergibt sich hierbei ein Ausgleich.


Laufende Prämie

Unter einer laufenden Prämie versteht man die Höhe der finanziellen Mittel, die das Versicherungsunternehmen über Beiträge innerhalb eines Geschäftsjahres einnimmt.


Lebensversicherung

Innerhalb der Lebensversicherung gibt es ca. 30 verschiedene Versicherungsformen, darunter die Kapitallebensversicherung. Fälligkeit zum Beispiel bei Todesfall, Unfalltod, Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Heirat.


Leerverkauf

Verkauf von Wertpapieren, die noch nicht im Besitz des Verkäufers sind. Der Leerverkäufer spekuliert auf fallende Kurse und möchte die Papiere zu einem späteren Zeitpunkt günstiger erstehen. Die Differenz kann der Verkäufer als Gewinn verbuchen. In Deutschland ist der Leerverkauf für Privatanleger verboten. Englisch: Short-Selling.


Leibrente

Die Leibrente ist die üblichste Form der privaten Rentenversicherung. In die Leibrente zahlt der Versicherungsnehmer bis zu seinem Tod ein. Die Beiträge für die Leibrente können in einem Betrag oder in Teilsummen bezahlt werden. Erfolgt die Zahlung in einer Summe, so spricht man von einer sofort beginnenden Leibrente. Wird in Teilbeträgen gezahlt, handelt es sich um eine aufgeschobene Leibrente.


Leistungskatalog

Bezeichnung für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die Versicherte gegenüber den Krankenkassen einen Anspruch haben. Der Leistungskatalog wird vom gemeinsamen Bundesausschuss fortlaufend auf den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der einzelnen Leistungen überprüft.


Leistungspflicht

Die Leistungspflicht ist die Pflicht der Leistungsabgabe eines Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer wenn der Versicherungsfall eintritt.


Leistungsprimat

Das Leistungsprimat wird auch Beitragsprimat genannt. Es handelt sich beim Leistungsprimat um ein Finanzierungssystem, das speziell von Vorsorgeeinrichtungen verwendet wird. Beim Leistungsprimat sind die Versicherungsleistungen von vorneherein festgesetzt und dienen zur Beitragsberechnung.


Leistungsquote

Die Leistungsquote ist der Anteil der Summe der Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen, ausgedrückt in Prozent. Bei der Lebensversicherung stellen die Versicherungsleistungen die ausgezahlten und die in den Reserven enthaltenen Beiträge dar. Bei der Krankenversicherung sind die Gesamtaufwendungen entscheidend.


Leitzinsen

Hauptrefinanzierungszinsatz, der von der EZB festgelegt wird. In den USA legt ihn die FOMC fest.


Leverage

Darunter versteht man die Hebelwirkung des Einschusses, welcher bei einem Engagement hinterlegt werden muss.


Limit

Preisgrenze, mit der festgelegt wird, bis zu welchem Kurs eine Kauf- oder Verkaufsorder gültig ist.


Liquidität

In der Börsensprache eine Bezeichnung, die deutlich macht, wie rege eine Aktie gehandelt wird.


Long/Long Position

Long bedeutet, Wertpapierbestände gekauft und damit im Besitz zu haben. Gegenteil: Short.

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Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
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