b = bezahlt (oder Kurs ohne Zusatz) Auch: bz, bez
Es erfolgte ein vollständige Abwicklung aller Kauf- und Verkaufsaufträge zu dem angegebenen Kurs. Angebot und Nachfrage fanden einen Ausgleich.
B = Brief
Zu dem notierten Kurs gab es ein Angebot von Wertpapieren, allerdings lag keine oder nur eine sehr geringfügige Nachfrage vor. Es wurden keine Umsätze getätigt.
Baisse
Die Bezeichnung stammt aus dem französischen und bezeichnet eine anhaltende Abwärtsbewegung der Kurse. Das Gegenteil ist eine Hausse. Im Englischen werden die Begriffe Bear-Market und Bull-Market verwendet.
BAKred
Siehe Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Bankgeheimnis
Die Verschwiegenheitspflicht der Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden. Nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen müssen die Kreditinstitute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht abweichen und bestimmten staatlichen Institutionen Informationen zur Verfügung stellen.
Bareinschuss
Die Spanne zwischen dem Beleihungswert eines Wertpapierdepots und der Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Kreditlinie. Ein Einschuss dient beispielsweise zum Kauf neuer Wertpapiere ohne Inanspruchnahme von Kreditmitteln.
Barlohnumwandlung
Ein Begriff aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Er steht für die Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, einen bestimmten Teil des Arbeitnehmergehaltes nicht auszuzahlen, sondern in eine (vom Gesetzgeber definierten) Form der betrieblichen Altersversorgung einzuzahlen. Vorteil: die Beträge werden steuer- und sozialabgabenfrei in eine Kapitalanlage eingezahlt. Somit erreicht der Arbeitnehmer Renditevorteile. (auch Entgeldumwandlung genannt)
Barwert
Der Barwert ist der Wert eines bestimmten Betrages berechnet für einen festgesetzten Zeitpunkt.
Basispreis
Vereinbarter Kauf- oder Verkaufspreis des zugrundeliegenden Basiswertes bei einer Option.
Basketzertifikate
Wertpapier, mit dem verschiedene Aktien zu einem Produkt gebündelt werden.
Baudarlehen
Baudarlehen werden im Zuge einer Lebensversicherung vereinbart. Die Sicherung eines Baudarlehens erfolgt durch eine Hypothek. Zu bezahlen sind Beiträge und Zinsen. Beiträge im Rahmen festgesetzter Höchstbeträge sind beim Baudarlehen steuerlich begünstigt.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungs- oder auch Bauwesensversicherung wird vom Bauherren oder auch vom Bauunternehmen abgeschlossen, um für unvorhersehbare Schäden an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
bB = bezahlt Brief Auch: bezB
Alle unlimitierten und die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden ausgeführt. Zu dem notierten Kurs war aber noch ein Angebot vorhanden.
Begünstigter
Der Begünstigte ist die Person, die einen Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Der Begünstigte wird vom Versicherungsnehmer bestimmt. Auch Institutionen können als Begünstigte auftreten.
Beispielrechnung
Der Kunde kann eine Beispielrechnung vor Vertragsabschluss vom Versicherungsunternehmen fordern. Sie dient ihm als Kriterium, die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu beurteilen. Die Beispielrechnung zeigt den Leistungsanstieg zwischen Vergangenheit und Gegenwart auf.
Beitrag
Der Beitrag ist der Preis dafür, dass man eine Versicherung in Anspruch nimmt. Beiträge werden auch Prämien genannt.
Beitragsanpassungsklausel
Sie regeln die nachträgliche Beseitigung einer Differenz zwischen den vom Versicherer kalkulierten Versicherungsbeiträgen und den erforderlichen tatsächlichen und nicht nur vorübergehend höheren Schadenaufwendungen mittels einer Erhöhung der zu zahlenden Beiträge. Die Anwendung von Beitragsanpassungsklauseln ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG (§ 178g ) nur möglich, wenn das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist und ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen überprüft und der Beitragsanpassung zugestimmt hat.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Der Begriff Beitragsbemessungsgrenze stammt aus dem Bereich der Sozialversicherung (§ 55 Sozialgesetzbuch XI). Er bezeichnet den Jahres- bzw. Monatsbetrag, zu dem Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu leisten haben. Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden nicht mehr mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 beträgt 3.675 Euro brutto im Monat (44.100 Euro im Jahr). Oft wird die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt. Letztere ist für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtig. Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.050 Euro (48.600 Euro im Jahr) können Angestellte in die PKV wechseln (Stand 2009).
Beitragsbemessungsgrundlage
Die Beitragsbemessungsgrundlage beschreibt die Summe der Einkommensarten, auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.. Für Beschäftigte ist die Beitragsbemessungsgrundlage das erzielte Arbeitsentgelt, für versicherte Selbständige grundsätzlich die Bezugsgröße (2009 = 30.240 € West; 25.620 € Ost). Auch für Selbstständige ist abweichend vom Regelbeitrag eine einkommensgerechte Beitragszahlung möglich. Freiwillig Versicherte haben die Qual der Wahl: Zwischen der in ganz Deutschland geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 400 Euro oder der Beitragsbemessungsgrenze.
Beitragseinnahmen
Beitragseinnahmen teilen sich auf in Brutto- und Nettobeiträge. Die Beitragseinnahmen unterscheiden sich in dem Beitrag, den der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken bezahlt.
Beitragskalkulation
Die Beitragsberechnung orientiert sich an den Risikogruppen. Personen einer Risikogruppe fallen in eine Beitragsklasse. Jede Person bezahlt gemäss ihrem Risikograd. Bei der Beitragskalkulation gelten für die verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Kriterien, nach welchen die Risiken beurteilt werden.
Beitragsrückvergütung
Rückzahlung bereits eingezahlter Beiträge, als Belohnung dafür, dass Sie als privat Krankenversicherter ein Jahr oder länger keine Leistung in Anspruch genommen haben. Wird von den meisten Unternehmen angeboten.
Beitragszeiten
Der Begriff Beitragszeiten stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es sind hiermit solche Zeiten gemeint, in denen vollwertige Pflicht- oder freiwillige Beiträge entrichtet wurden. Dies sind im Einzelnen: Zeiten mit vollwertigen Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen und beitragsgeminderten Zeiten. Zeiten mit vollwertigen Beiträgen sind Kalendermonate, die mit Beiträgen belegt und nicht beitragsgeminderte Zeiten sind.
Belegschaftsaktie
Aktienanteil einer AG, der den Mitarbeitern (Belegschaft) zum Kauf angeboten wird. Der Kaufpreis liegt meist etwas unter dem aktuellen Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, dürfen die Belegschaftsaktien vor dem Ablauf einer Sperrfrist nicht verkauft werden.
Beleihung einer Versicherung
Eine Form der Kreditaufnahme Die Beleihung einer Versicherung ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich.
Benchmark
Referenzmaß für den Anlageerfolg, meist ein vergleichbarer Index.
Bergungskosten
Begriff aus der Unfallversicherung. Bis zu einem festgelegten Höchstbetrag werden in der Regel folgende Kosten übernommen: - Suchaktion nach Unfallverletzten - Rettung von Unfallverletzten - Transport ins nächste Krankenhaus sowie - Heimtransport - Transport von Unfalltoten zum Heimatort.
Berichtigungsaktie (Gratisaktie)
Wird ausgegeben, wenn die AG offene Rücklagen in Grundkapital umwandelt. Der Aktienwert des Anlegers ändert sich nicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung gegen finanzielle Belastungen im Falle der Berufsunfähigkeit. Tritt diese ein, werden die Beitragszahlungen eingestellt. Der Versicherte erhält eine sofortige Rente in vertraglich vereinbarter Höhe.
Bestens
Zusatz zum Verkaufsauftrag. Die Aktie wird zum höchst möglichen Kurs verkauft.
Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Sozialleistung des Arbeitgebers, zu der er nicht verpflichtet ist. Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Versicherungssumme entweder direkt vom Versicherungsunternehmen oder über den Arbeitgeber.
Betriebskosten
Die Betriebskosten sind die im Versicherungsbetrieb anfallenden Kosten. Unter die Betriebskosten fallen hauptsächlich Kosten für den Abschluss, die Bestandsführung, die Vermögensverwaltung und das Inkasso.
Beweislast-Umkehr
Ein Begriff aus dem Zivilrecht. Im Normalfall muss bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen derjenige, der Schadensersatz begehrt, das Verschulden oder Unterlassen eines anderen beweisen. In einigen wenigen Fällen hat der Gesetzgeber oder auch die Rechtsprechung normiert, dass mit der Behauptung eines Geschädigten bereits ein Verschulden angenommen wird, was von dem Beschuldigten dann zu widerlegen ist.
bezahlt Geld
Der Kurszusatz "(bG)" zeigt, dass zum festgestellten Kurs nicht alle Kaufaufträge ausgeführt wurden und weiterhin noch Nachfrage bestand.
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht beinhaltet das Recht, über die Versicherungsleistung zu verfügen. Das Bezugsrecht kann sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Bezugsberechtigtem zufallen.
Bezugsrecht (Aktien)
Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft neue (junge) Aktien zu beziehen, damit sich sein Anteil am Grundkapital nicht verändert. Anleger müssen dieses Recht nicht wahrnehmen und können die Bezugsrechte verkaufen.
bG = bezahlt Geld Auch: bezG
Alle unlimitierten und die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden ausgeführt. Zu dem notierten Kurs war aber noch eine Nachfrage vorhanden.
Billigst
Zusatz zum Kaufauftrag. Die Aktien werden zum niedrigst möglichen Kurs gekauft.
Blue Chip
Aktien mit hohem Bekanntheitsgrad und Börsenwert. Meist Unternehmen mit erstklassiger Bonität und soliden Wachstumsperspektiven.
Bogen
Begriff bei gedruckten Aktien und festverzinslichen Wertpapier (effektiven Stücken). Der Bogen beinhaltet die Dividenden- bzw. Zinsscheine. Bei Fälligkeit der Dividenden oder Zinsen wird ein Abschnitt (Kupon) abgetrennt. Dem Bogen ist ein Erneuerungsschein (Talon) beigegeben, der bei Einlösung des letzten Kupons gegebenenfalls zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt. Verwahrung und Verwaltung von Bogen und Mantel erfolgt meist durch die Banken. Heute aufgrund der Geldwäschegesetze und ungünstiger steuerlicher Bestimmungen immer weniger gebräuchlich.
Bond
Bond hat seinen Ursprung im Englischen und steht für Anleihe.
Bonität
Kreditwürdigkeit, Maß für die zukünftige Zahlungsfähigkeit.
Bonus
Zusätzlich zur Dividende gezahlte Ausschüttung an die Aktionäre.
Bookbuilding
Verfahren zur Feststellung des Emissionspreises einer Aktie. Dafür werden in einer festgelegten Spanne (Bookbuildingspanne) Kaufaufträge entgegengenommen um zu sehen, zu welchem Preis die meisten Anleger kaufen würden. Gegenteil: Festpreisverfahren.
Break Even (Geldanlage)
Beim Erreichen des Break Even- Punktes erleidet der Investor bei Ausübung des Optionsrechts - unter Beachtung der Zahlung der Optionsprämie - keinen Verlust. Bei einem Call-Optionsschein wird beispielsweise ein Gewinn erzielt, wenn der Kurs des Basiswerts bei Nutzung des Optionsrechts über dem Break-Even steht (ohne die Transaktionskosten einzuberechnen). Im Falle eines Put-Optionsscheins muss der Kurs des Basiswerts unter den Break-Even fallen, um einen Gewinn zu erzielen.
Brief
B wie Brief steht für Angebot, Verkaufswunsch. Kurzusatz bedeutet demnach: nur Angebot, keine Nachfrage. Gegenteil G für Geld.
Briefkurs
Gibt an, zu welchem Kurs ein Anleger bereit ist, Aktien zu verkaufen (engl.: ask)
Broker
Englische Bezeichnung für Wertpapierhändler, die im Auftrag von Kunden oder auf eigene Rechnung Kauf- und Verkaufaufträge ausführen.
Brutto/Netto
Spricht man von Brutto, so bedeutet das die Darstellung von Positionen im Versicherungsbereich vor Rückversicherungsabgabe. Netto ist das Gegenteil und bedeutet die Darstellung nach Berücksichtigung der Rückversicherung.
Bull-Market
Anhaltende Aufschwungphase mit einer großen Zahl an steigenden Aktiennotierungen.
Bulle
Optimistischer Anleger, der auf steigende Kurse setzt, auch Haussier (franz.) genannt.
Bundesanleihen,- obligationen, - schatzbriefe
Festverzinsliche Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die BaFin vereint die Geschäftbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht/Asset-Management) in sich und führt diese weiter. Die BaFin ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (jetzt BaFin)
Integriert in die BaFin. Kreditinstitute und deutsche Kapitalanlagegesellschaften unterstehen der Aufsicht durch das BAKred. Es erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf den Anlegerschutz.
BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (kurz: BVI) mit Sitz in Frankfurt ist der maßgebliche Verband der deutschen Investmentbranche. Er vertritt die Interessen von 92 Vollmitgliedern und über 100 Informationsmitgliedern. Mitglieder des BVI können deutsche Investment-Gesellschaften (Sitz in Deutschland, unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)), Vermögensverwaltungsgesellschaften (Sitz in Deutschland, erbringen Finanzdienstleistungen in Form der Finanzportfolioverwaltung), Holding-Gesellschaften und Verbände als assoziierte Mitglieder sowie Informationsmitglieder (auch Unternehmen mit Sitz im Ausland) werden.
Bären
Börsianer mit pessimistischer Einstellung. Sie erwarten tendenziell fallende Kurse. Symbolisch steht hierfür ein Bär, da er mit der Pranke von oben nach unten schlägt. Für ansteigende Kurse steht der Bulle, da er mit dem Kopf von unten nach oben stößt.
Börse
Ist der Ort, an dem der Handel mit vertretbaren (fungiblen) Gütern stattfindet. Preisfeststellung geschieht durch Abgleich von Angebot und Nachfrage.
Börse
Informationen zum Börsengeschehen.
Börsencrash
Als Börsencrash werden extreme Kursverluste auf breiter Front bezeichnet. Davon sind alle an der jeweiligen Börse gehandelten Papiere mehr oder weniger stark betroffen. Ein Crash wird in der Regel von negativen wirtschaftlichen Nachrichten oder Daten ausgelöst, die zu panikartigen Verkäufen der Anleger führen.
Börsengang
Eine Aktiengesellschaft verkauft öffentlich Anteile des Unternehmens über eine Börse.
Börsenmakler
Gewerbsmäßiger Vermittler, der für Dritte Wertpapier-, Devisen- oder Warengeschäfte tätigt. Amtliche Kurs-Makler vermitteln zumeist zwischen Börse und dort vertretenen Kreditinstituten. Die freien Makler tätigen auch Eigengeschäfte. Bezahlt werden die Makler über die Makler-Courtage.
Börsensegmente
Abteilungen einer Börse, die es dem Anleger erleichtern, die passenden Aktien zu finden. Unterteilungen können nach Branche, Unternehmensgröße oder anderen Qualitätsmerkmalen erfolgen, z.B. Publizitätspflicht, Streubesitz usw. Beispiele: Amtlicher Handel, Freiverkehr etc.
Börsenzulassung
Es gibt festgesetzte Bedingungen für die Börsenzulassung zum amtlichen Handel an einer Börse, z.B. orientiert an der Offenlegung von Jahresabschlüssen oder der Bonität einer Person/Firma. Im sog. Börsenprospekt werden die Informationen gesammelt und von der Zulassungsstelle der Antrag zur Börsenzulassung veröffentlicht.