TIERE AUF DER FAHRBAHN – wann die Versicherung zahlt

Wie verhält man sich eigentlich richtig, wenn bei nächtlicher Autofahrt plötzlich ein Tier die Fahrbahn kreuzt? Soll man dann einfach weiterfahren, stark abbremsen oder gar riskante Ausweichmanöver starten? Und in welchem Fall zahlt dann die Versicherung? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm bringt Klarheit.

Ob die Versicherung bei einem Schaden zahlen muss, hängt demnach sowohl von der Größe des Tieres als auch vom Verhalten des Autofahrers ab. Im verhandelten Fall ging es um einen Unfall mit einem Hasen. Die Richter entschieden hier, dass die Kaskoversicherung nicht zahlen muss, wenn der Autofahrer bei einem Ausweichmanöver mit seinem Gefährt im Graben landet. Erschrickt sich der Fahrer jedoch beim Zusammenprall mit dem Hasen so sehr, dass er das Steuer verreißt, so muss die Kaskoversicherung zahlen. Anders verhält es sich bei einer Begegnung mit größeren Tieren. So darf man beispielsweise Hirschen und Wildschweinen ausweichen, ohne den Versicherungsschutz zu riskieren.


Quelle: Oberlandesgericht Hamm, 20 U 121/97

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