VERSICHERUNG FÜR WINTERSPORTLER

Sicher die Pisten runter


Der Winter ist da – und mit ihm die neue Skisaison. Jedes Jahr begeben sich unzählige Skibegeisterte in die Berge und verbringen dort ihre Zeit mit Skifahren und Après-Ski. Das dabei bestehende Risiko wird jedoch nicht von jedem ernst genommen. Jährlich verunglücken über 60.000 Wintersportler allein in den beliebtesten Alpenregionen Europas. Und regelmäßig bleiben verunglückte Skifahrer auf Folgekosten sitzen, weil sie sich nicht ausreichend versichert haben.

Skifahren ohne Risiko

Wer in den Skiurlaub reist, sollte sich nicht nur um seine Ausrüstung Sorgen machen, sondern zunächst einmal an sich selbst denken. Sicher fährt man mit einer privaten Unfallversicherung die Pisten runter. Diese übernimmt bei einer aus einem Skiunfall resultierenden Invalidität die aufkommenden Kosten. Darüber hinaus sind oftmals Bergungskosten in dieser Versicherung enthalten. Zum Beispiel kann ein Hubschraubertransport schnell Unkosten im vierstelligen Bereich erzeugen. Umso wichtiger ist es, dass Wintersportler sicher stellen, dass sie für den Krankentransport nicht selbst aufkommen müssen.

Skifahrer, die sich auf der Skihütte mehrere Gläser Jagertee gönnen und anschließend auf Skiern ins Tal rasen, riskieren ihren Versicherungsschutz. Denn eine Unfallversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die durch eine „Bewusstseinsstörung“ verursacht wurden. Mittlerweile versichern einige Gesellschaften zusätzlich auch Unfälle, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind.

Ein Skifahrer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung braucht keine Unfallversicherung. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt jegliches Invaliditätsrisiko ab. Die teuren Transport- bzw. Bergungskosten werden dagegen nicht übernommen. Diese können jedoch durch den Autoschutzbrief oder durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt werden.

Damit alle anfallenden Kosten abgedeckt sind

Wenn ein gesetzlich Krankenversicherter seine Skiurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte er unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Ansonsten bleibt er auf einem Teil seiner Arztrechnungen sitzen. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Arzt- und Krankenhausbehandlungen, sondern auch jene für einen Krankenrücktransport nach Deutschland, sofern dieser medizinisch notwendig ist.

Ein weiteres Muss ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese zahlt, wenn durch eigenes Verschulden andere zu Schaden kommen. Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme werden beispielsweise Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibender Gesundheitsschäden des Geschädigten übernommen.

Wer seine Skiausrüstung versichern möchte, dem sei eines gesagt: Der Abschluss einer Wintersportgeräteversicherung ist nicht notwendig. Werden Skier durch Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet, so haftet dafür die Hausratsversicherung.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

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