PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

Die gesetzliche Pflegeversicherung weist viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung auf: Vom Einkommen wird ein Teil (1,7 Prozent vom Bruttoeinkommen) in die Pflegeversicherung eingezahlt. Doch wie die Krankenkassen steht auch die Finanzierung der Pflegeversicherung auf wackeligen Beinen, denn die Pflegekosten nehmen von Jahr zu Jahr zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann daher nur eine Standardversorgung sicherstellen. Wer für den Pflegefall mehr will und auf einen gewissen Komfort nicht verzichten möchte, dem bietet sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung an.

Je nach Pflegestufe und Art der Pflege (häuslich oder stationär) zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen unterschiedlich hohen Betrag an den Pflegebedürftigen aus. Bei häuslicher Pflege ist auch ein Betrag für die Angehörigen oder Freunde, die die Pflege übernehmen, mit inbegriffen. Trotzdem reicht das nicht. Die Finanzierungslücke muss durch eigene Mittel, z.B. Rente oder Ersparnisse, ausgefüllt werden. Reicht das eigene Kapital dafür nicht aus, so springt das Sozialamt ein – allerdings nur bis zu einer bestimmtem Grenze. Eine Luxus-Seniorenresidenz ist dann nicht drin.

Die Kriterien für die Beitragshöhe einer privaten Pflegeversicherung sind immer gleich: Sowohl der Gesundheitszustand, als auch die Höhe der vereinbarten Leistungen spielen eine wichtige Rolle. Frauen zahlen mehr als Männer, da ihre Lebenserwartung höher ist und sie häufiger pflegebedürftig werden. Billiger wird es, je früher man die Versicherung abschließt.
Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, hat die Wahl zwischen drei Varianten:

1. Pflegetagegeld

Wer sich für einen Pflegetagegeldtarif entscheidet, erhält mit dem Beginn der Pflegebedürftigkeit jeden Tag einen vorher im Vertrag festgeschriebenen Geldbetrag. Die Verwendung dieses Tagegeldes ist frei. Es kann z.B. dafür verwendet werden, zusätzliche Pflegeleistungen einzukaufen oder z.B. Kinder für deren Hilfe zu belohnen. Der Pflegetagegeldtarif ist daher eher für Menschen geeignet, die so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten und die Angehörige haben, die ihnen dabei helfend zur Hand gehen können.

2. Pflegekosten

Bei einem Pflegekostentarif beteiligt sich die private Versicherungsgesellschaft an den Pflegekosten – zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz. Die Leistungen müssen hier allerdings zum gesetzlichen Pflegekatalog gehören. Anders als beim Pflegetagegeld ist somit die Verwendung der Auszahlungen nicht freigestellt. Durch die prozentuale Beteiligung an den Kosten werden allerdings zukünftige Kostensteigerungen in der Pflege abgemildert – ein wichtiger Vorteil gegenüber dem Pflegetagegeld. Pflegekostentarife sind eher für Menschen geeignet, die im Pflegefall nicht zu Hause von Angehörigen gepflegt werden können und sogleich in ein Heim müssten.

3. Pflegerente

Die Pflegerente ist eine in Deutschland recht neue Form der Pflegezusatzversicherung. Hierbei entscheidet sich der Versicherte für eine monatliche Rente, die ab einer bestimmten Pflegestufe ausgezahlt werden soll. Die Rente wird unabhängig vom Verwendungszweck gezahlt und zwar egal, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Einige Institute bieten auch eine Pflegerente nach Einmaleinzahlung an. Dann zahlt man nicht kontinuierlich über Monate ein, sondern nur einmal einen hohen Betrag. Auch hier zahlt dann die Versicherung bei einer bestimmten Pflegestufe einen vorher festgelegten Monatsbetrag.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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