KAPITALLEBENSVERSICHERUNG

In Deutschland bestehen momentan etwa 66 Millionen Kapitallebensversicherungen. Keine andere Versicherung wird öfter abgeschlossen. Zwei Leistungen beinhaltet sie: Zum einen bietet sie beim frühzeitigen Tod des Versicherten finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen. Zum anderen ist sie ein Sparvorgang. Wie bei der Risikolebensversicherung ist also der Todesfall des Versicherten finanziell abgesichert. Die monatlichen Einzahlungen werden aber zusätzlich dazu verwendet, Kapital fürs Alter anzusparen.

Die Kapitallebensversicherung dient somit auch zur Altersvorsorge. Am Ende der Laufzeit bekommt der Versicherte dann die eingezahlten Beiträge mit einer Überschussbeteiligung zurückgezahlt. Der Garantiezins, also der gesetzliche Mindestzins, der auf die eingezahlten Beiträge garantiert sein muss, beträgt momentan 2,25 Prozent. Eine höhere Verzinsung ist aber möglich, wenn hohe Überschüsse vom Versicherer erwirtschaftet werden.

Sollten Sie Alleinernährer Ihrer Familie sein, dann ist es wichtig, dass im Todesfall für eine finanzielle Absicherung gesorgt ist, damit Ihre Familie nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dazu ist eine Lebensversicherung notwendig. Wenn Sie zusätzlich zur Todesfallabsicherung, der ja alleine durch eine Risikolebensversicherung abgesichert wäre, für die Altersvorsorge sparen möchten, bietet sich die Kapitallebensversicherung an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler, ob sich dadurch für Sie Steuervorteile ergeben. Diese sind insbesondere für Selbständige realisierbar. Bedenken Sie aber: Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, sollten Sie auch über die gesamte Laufzeit die Beitrage einzahlen können.

Wer seine Kapitallebensversicherung vor Ende der Laufzeit kündigt, erhält vom Versicherer den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann aber relativ gering sein, da der Versicherte die Kündigungskosten trägt und natürlich auf die Schlussüberschüsse verzichten muss. Eine Alternative zur Kündigung ist der Policenverkauf auf dem Zweitmarkt. Der Versicherte erhält hier meist eine höhere Abfindung als den Rückkaufswert des Versicherungsinstitutes. Eine unabhängige Beratung, ob eine Kündigung, der Verkauf oder eine Laufzeitänderung der Versicherung vorteilhafter ist, bieten die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings kürzlich die Rechte der Versicherten in Sachen Rückkaufsrecht gestärkt. Bei vorzeitigen Kündigungen können die Versicherten mit deutlich höheren Rückkaufswerten rechnen. Die Richter entschieden, dass mindestens die Hälfte der Beiträge zurück erstattet werden müssen. Auch wurde vom BGH mehr Kostentransparenz von den Versicherungsinstituten gefordert. Diese müssten dafür sorgen, dass die Versicherten an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten bei der Schlussauszahlung angemessen beteiligt werden.

Fazit: Die Kapitallebensversicherung ist Lebensversicherung und Sparanlage in einem. Die Familie ist abgesichert und am Ende der Laufzeit erhält der Versicherte die Einzahlungen zuzüglich Rendite ausgezahlt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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