RIESTER-RENTE

Die Rente ist sicher…

… zu niedrig. Deshalb heißt es privat vorsorgen. Ein guter Weg ist das staatlich geförderte Sparen mit der Riester-Rente. Die wichtigsten Informationen und neuesten Änderungen.


„Plakatieren verboten“ möchte man nachträglich rufen, wenn man sich an den historischen Litfassanschlag „Die Renten sind sicher.“ des ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm erinnert. Längst steht fest: Ohne private Vorsorge klafft bei den meisten von uns eine große Rentenlücke.

Wenn Sie also nicht von Ihrem Alter Ego aus der Zukunft besucht und empfindlich getreten werden möchten, wie der Protagonist eines Werbspots für Vorsorgeprodukte, dann wird private Altersvorsorge unumgänglich. Dass Vater Staat sich noch nicht ganz aus der Verantwortung verabschiedet hat, sollten clevere Sparer dabei gezielt nutzen. Attraktiv sind dafür ausgerechnet die viel gescholtenen Riester-Produkte, da sie vom Staat durch Zulagen oder Steuererleichterungen gefördert werden. "Lange wurde an der Riester-Rente herumkritisiert, doch inzwischen hat sie sich zu einer echten Alternative für jeden Geldbeutel entwickelt", bestätigt Merten Larisch, Altersvorsorge-Spezialist der Verbraucherzentrale Bayern.

Einfach Riestern

Ende 2006 lag die Zahl der künftigen Riester-Rentner schon bei über acht Millionen – Tendenz steigend. Einer der Gründe für diesen Riester-Boom: Die Bundesregierung setzte dem Bürokratiewahnsinn im Jahr 2005 bei der Antragstellung für Riester-Produkte ein Ende. Riester-Sparer mussten davor jedes Jahr ein Antragsformular ausfüllen. Doch seit 2006 wurden die Zulagen rückwirkend aufs Konto überwiesen. Sie als Verbraucher haben also die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer einen einmaligen Dauerzulage-Antrag zu stellen. Das Versicherungsinstitut regelt dann alles für Sie und das lästige Formularausfüllen an Neujahr entfällt. Lediglich Änderungen bei Sozialversicherungsstatus oder Familienstand müssen Sie Ihrem Riester-Anbieter mitteilen. Dies ist wichtig, da beispielsweise nach der Geburt eines Kindes die Zulage von Vater Staat erhöht wird.

Mehr Vorteile für die Verbraucher

Auch die Zertifizierungskriterien für Riester-Produkte haben sich zu Gunsten der Anleger verändert. Riester-Anbieter müssen die Verbraucher jetzt noch besser über Anlagemöglichkeiten und Risiken informieren, um die Zertifizierung zu erhalten. Es gibt bereits über 3600 zertifizierte Riester-Produkte auf dem Markt. Nur diese sichern den Kunden die staatlichen Zulagen. Zusätzlich zum verbesserten Verbraucherschutz müssen Riester-Verträge jetzt auch noch die Flexibilität bei der Auszahlung erhöhen. Ganz gleich, ob in eine private Rentenversicherung, einen Fonds- oder einen Banksparplan eingezahlt wird – die Anleger erhalten die Möglichkeit, sich bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Dementsprechend wird dann aber die monatliche Rente geschmälert.

Riester-Rente besser als ihr Ruf

Für die Riester-Rente gilt: Sie ist besser als ihr Ruf. Denn durch Grund- und Kinderzulage übernimmt der Staat einen großen Anteil dieser Zusatzvorsorge. Besonders für Familien mit Kindern oder mit einem geringen Einkommen lohnt sich die staatliche Förderung. Eine Beispielrechnung: Wenn eine Familie mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahre 2008 die maximalen 4 Prozent vom Bruttoeinkommen in die Riester-Rente einzahlt, wird dies folgendermaßen gefördert: 154 Euro beträgt die Grundzulage und 555 Euro die Kinderzulage (185 Euro pro Kind). Das heißt, dass 1.200 Euro (4 Prozent des Bruttoeinkommens) für die Riester-Rente angespart werden, davon aber 709 Euro, also knapp 60 Prozent, vom Staat übernommen werden. Übrigens: Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhalten Eltern eine Zulage von 300 Euro. Wenn beide Elternteile „riestern“, verdoppelt sich die Grundzulage sogar noch. Kinderzulagen gibt es allerdings pro Kind nur einmal – entweder für den Vater oder für die Mutter. Wichtig: Die Kinderzulage gibt es nur, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Aber auch für Besserverdienende ist die Riester-Rente attraktiv. Alternativ zur staatlichen Beitragsförderung ist ein Abzug von der Einkommensteuer möglich. 2008 können Beiträge in die Riester-Rente von bis zu 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Ob Zulagen oder Steuererleichterungen günstiger sind, prüft das Finanzamt automatisch.

Tipps:

  • Füllen Sie bei Ihrem Riester-Anbieter einen Dauerzulage-Antrag aus. Dann müssen Sie nur noch Status-Änderungen oder Geburten melden.
  • Setzen Sie auf zertifizierte Anlagen. Denn dadurch sind Ihnen die staatlichen Zulagen sicher

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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