Antrag auf „unverbindliche“ Auskunft beim Finanzamt

26.06.2007

Seit die Finanzämter für Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abgabenordnung Gebühren verlangen, stellen Steuerzahler und deren Steuerberater „unverbindliche“ Auskünfte. Doch einen Anspruch auf eine „unverbindliche“ Auskunft besteht nicht.

Die Abgabenordnung kennt neben den Auskunftspflichten nach § 89 Abs. 2 und § 204 AO keine weiteren Auskunftsverpflichtungen. Stellt ein Steuerzahler also für einen steuerlich strittigen Sachverhalt einen Antrag auf „unverbindliche“ Auskunft beim Finanzamt, hat er keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Finanzamt antwortet. Die Ablehnung wird immer dann postwendend kommen, wenn die Bearbeitung einer unverbindlichen Anfrage zu einem unverhältnismäßig großen Zeitaufwand verbunden ist. Wird eine unverbindliche Auskunft abgelehnt, handelt es sich bei dieser Ablehnung um einen Verwaltungsakt, gegen den mit einem Einspruch vorgegangen werden kann. In diesem Fall muss das Finanzamt seine Ermessensentscheidung zur Ablehnung der Auskunft darlegen.

Tipp:
In der Praxis ist es ratsam, bei komplexen Sachverhalten zur Vermeidung von Gebühren einen Besprechungstermin im Finanzamt mit dem Sachbearbeiter und dessen Sachgebietsleiter zu beantragen. Bestehen dann immer noch Zweifelsfragen, kann immer noch eine kostenlose unverbindliche Auskunft beantragt werden.

Quelle: www.quicksteuer.de

Ihr persönlicher Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kundenmodul

Helpdesk-Support

Kunden-Modul pcvisit Support 15.0 starten

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.