Rüruprente statt Altersarmut

11.02.2015
Gerade Selbstständige müssen selbst für das Alter vorsorgen, denn sie erwerben oft kaum Anspruch auf gesetzliche Rente. Vater Staat unterstützt die private Altersvorsorge tatkräftig mit großzügigen Steuergeschenken. Empfehlenswert für Unternehmer, Freiberufler und andere Selbstständige ist vor allem die Zukunftsvorsorge nach dem Rürupmodell.

Die Beiträge zur Rüruprente (auch: Basisrente) lassen sich in jährlich steigenden Schritten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Bis zu 15.600 Euro konnte man im Jahr 2014 steuerbegünstigt anlegen, bei Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag sogar. Je mehr man verdient, desto höher ist der Steuersatz und damit der persönliche Steuervorteil. Die Rüruprente ist als klassische Vorsorge mit lebenslanger Garantierente erhältlich, aber auch als fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan. Wer seine Altersvorsorge in jungen Jahren vernachlässigt hat, kann das Versäumte mithilfe der Rürup-Rentenversicherung auch später noch aufholen, denn je nach Budget kann man auch noch kurz vor dem Ruhestand noch hohe Einzahlungen tätigen. Besser natürlich, man beginnt schon als junger Mensch mit einem überschaubaren Einstiegsbeitrag, stockt später entsprechend der finanziellen Möglichkeiten auf und optimiert die Steuerersparnis mit wachsendem Einkommen. Falls man seine Rüruprente zeitweise nicht besparen will, kann man sie problemlos ruhend stellen.

Damit die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden können, muss ein Rürup-Rentenprodukt mehrere Bedingungen erfüllen. Die Leistung darf nur als lebenslange Rente erfolgen, die Zahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen, das angesparte Kapital darf nicht beliehen, verpfändet oder aufgelöst werden. So ist garantiert, dass die Rüruprente bei Rentenbeginn mit Sicherheit zur Verfügung steht. Rürupverträge lassen sich übrigens mit einer hohen Todesfallleistung und einem steuerbegünstigten Berufsunfähigkeitsschutz kombinieren.

 

Rürrup Rente

 

 

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