Berufsunfähigkeitsschutz jetzt aktualisieren
18.03.2015
Fast 200.000 Deutsche pro Jahr müssen ihre Arbeit aus Gesundheitsgründen vorzeitig aufgeben. Die magere gesetzliche Rente reicht oft nicht einmal aus, um nur die wichtigsten Kosten aufzufangen, im Ernstfall droht der Finanzkollaps. Ohne vorausschauende Absicherung ist der erniedrigende Gang zum Sozialamt nicht selten unvermeidlich. Zum Glück können Sie Ihre wertvolle Arbeitskraft mit einem privaten Berufsunfähigkeitsschutz versichern.Sie besitzen bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann sollten Sie klären, ob Ihr Vertrag noch zeitgemäß ist oder besser auf neue und kundenfreundliche Bedingungen umgestellt werden sollte. Ältere Policen enthalten oft noch eine „abstrakte“ Verweisklausel. Der Versicherer kann im Ernstfall dann die Leistung verweigern, wenn Sie theoretisch noch in einer beliebigen anderen Tätigkeit einsetzbar wären. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen solchen Job praktisch überhaupt bekommen. Moderne Verträge sehen ausschließlich eine „konkrete“ Verweisungsmöglichkeit vor. Der Versicherer muss dann ohne wenn und aber zahlen, solange Sie aus Gesundheitsgründen berufsunfähig sind und keine Ihrem bisherigen Status entsprechende Arbeit haben. Moderne Policen sehen außerdem einen so genannten Prognosezeitraum von höchstens sechs Monaten vor – das ist die Zeitspanne, die man laut ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich berufsunfähig sein muss, um Anspruch auf die vereinbarte Rente zu haben. Viele Altverträge enthalten noch kundenunfreundliche Prognosezeiträume von bis zu drei Jahren. Wichtig auch: Passen Sie die Höhe Ihrer BU-Rente regelmäßig an, zum Beispiel wenn Kinder kommen und Ihre finanzielle Verantwortung steigt.
Experten-Tipp: Wenn Sie berufsunfähig werden und Leistungen brauchen, prüft der Versicherer genau, ob Sie beim Ausfüllen des Vertrags alle Vorerkrankungen wirklich vollständig und wahrheitsgemäß angegeben haben. In rund 15 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle können Versicherer in der Praxis vom Vertrag zurücktreten, weil der Kunde beim Vertragsabschluss unkorrekte Angaben gemacht hat. Verschweigen Sie Bei Vertragsabschluss deshalb bestehende Krankheiten niemals und machen Sie lückenlose Angaben, dann ist Ihr Berufsunfähigkeitsschutz absolut wasserdicht.
Quelle: finanztexter.de