Autoschlüssel sicher aufbewahren
12.03.2013
Wer seinen Autoschlüssel unbeaufsichtigt und für jeden zugänglich am Arbeitsplatz zurücklässt, riskiert den Diebstahl-Schutz seiner Kfz-Kaskopolice. Nach einem aktuellen Entscheid des Oberlandesgerichts Koblenz muss der Versicherer den Schaden nur zur Hälfte ersetzen, wenn Unbekannte den Schlüssel entwenden und damit das Fahrzeug stehlen. (Az. 10 U 1292/11).Eine Rheinland-Pfälzerin arbeitete als Nachtaufsicht in einem Seniorenheim. Abends bei Dienstbeginn stellte sie ihren Korb samt Autoschlüssel und anderen Wertgegenständen in einem öffentlich zugänglichen Aufenthaltsbereich ab, obwohl ihr ein verschließbarer Personalraum samt abschließbarem persönlichem Spind zur Verfügung gestanden hätte. Als sie am nächsten Morgen wieder nach Hause fahren wollte, waren Autoschlüssel und Auto gestohlen. Der Kfz-Teilkaskoversicherer unterstellte ihr grobe Fahrlässigkeit und erstattete den Schaden von rund 7.000 Euro nur zu 50 Prozent. Daraufhin klagte die Frau gegen den Kfz-Versicherer auf Regulierung des vollen Diebstahlschadens. Der Schlüssel sei erst nach Ende der offiziellen Besuchszeit gestohlen worden, so ihr Argument. Sie habe deshalb davon ausgehen können, dass sich keine Fremden mehr im Seniorenheim aufhalten. Die Koblenzer Richter wiesen ihre Klage jedoch ab.
Die Klägerin hätte damit rechnen müssen, dass unbefugte Personen das Haus betreten, weil die Haupteingangstür des Seniorenheims nicht verschlossen gewesen sei, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Kfz-Versicherer dürfe es durchaus als grob fahrlässig werten, wenn der Versicherungsnehmer seinen Autoschlüssel für jeden zugänglich aufbewahrt, obwohl ihm zumutbare Einschlussmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das gelte im verhandelten Fall besonders, weil die Frau ihren Spind nachweislich bei Dienstantritt aufgesucht hatte, um ihre Arbeitskleidung anzulegen. Bei dieser Gelegenheit hätte sie ohne weiteres auch ihre Wertsachen einschließen können, so das Gericht. Die Klägerin bleibt nun auf der Hälfte des Diebstahlschadens sitzen.
Quelle: finanztexter.de