Infocenter

Grüne Karte erleichtert Schadenabwicklung im Ausland

07.01.2015

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die Grüne Versicherungskarte und den Europäischen Unfallbericht mitführen. Die Grüne Karte als Versicherungsnachweis ist zwar in der Europäischen Union und in vielen anderen Ländern nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben – bei einem Unfall kann sie die Schadensabwicklung aber wesentlich erleichtern.

Was tun bei Streit mit der Bank?

06.05.2014

Nicht immer ist man als Bankkunde voll zufrieden. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über unberechtigte Abbuchungen, überhöhte Gebühren, fehlerhafte Beratung oder über die Kosten bei Missbrauch einer Zahlungskarte, muss man aber nicht gleich einen teuren Anwalt einschalten. In solchen Fällen hilft oft schon die außergerichtliche Schlichtungsstelle des Bankenverbands, die unter www.bankenombudsmann.de erreichbar ist.

Kfz-Vollkasko und grobe Fahrlässigkeit: Das sollten Sie wissen

29.04.2014

Die Kfz-Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht. Das gibt Sicherheit, vor allem wenn man mit einem teuren Neuwagen unterwegs ist, den man im Ernstfall aus eigener Tasche ersetzen müsste. Doch selbst im Vollkaskoschutz gilt: Führt man Eigenschäden grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer je nach Tarif die Leistung kürzen. Nur besonders kundenfreundliche Anbieter ersetzen Eigenschäden grundsätzlich zu 100 %.

Bei einem Rechtsstreit bestens geschützt

19.03.2014

Probleme mit dem Nachbarn, Streit mit dem Chef, Ärger mit dem Vermieter? Selbst der Friedlichste kann Rechtsstreitigkeiten nicht immer vermeiden. Das kostet oft viel Geld und Nerven. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass man sein gutes Recht ohne finanzielles Risiko bekommt. Mit den richtigen Rechtsschutz-Bausteinen ist man für alle Wechselfälle des täglichen Lebens optimal abgesichert.

Halter haftet für Falschparken

06.03.2014

Bußgelder für falsches Parken sind ärgerlich und teuer – bis zu 40 Euro kosten Parkverstöße in Deutschland zurzeit. Selbst wenn man den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht selbst benutzt hat, muss man zahlen, denn es gilt das so genannte Veranlasser-Prinzip. Als Fahrzeughalter ist man für Park- und Halteverstöße automatisch verantwortlich, falls der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Rechtsschutz darf Vertragsanwälte empfehlen

24.02.2014

Rechtsschutzversicherer dürfen Kunden finanzielle Vorteile gewähren, die sich bei Rechtsstreitigkeiten zunächst an einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt wenden. Das Recht auf freie Anwaltswahl wird dadurch nicht beschnitten, das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Az. IV ZR 215/12).

Extra-Kündigungsschutz für Behinderte

07.02.2014

Schwerbehinderte genießen im Arbeitsleben Vorteile gegenüber ihren gesunden Kollegen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gewährt der Gesetzgeber speziellen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung ausschöpfen. In vielen Fällen lässt sich der Arbeitsplatz umgestalten oder ein neuer Aufgabenbereich für den Betroffenen finden, so dass er trotz seiner Behinderung weiter arbeiten kann.

Verkehrsrechtsschutz nützt besonders Vielfahrern

08.01.2014

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, die Schuldfrage ist häufig unklar, Schaden und Streitwert oft enorm hoch. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist gerade für Vielfahrer wichtig, denn mit der Zahl der zurückgelegten Kilometer steigt die Unfallhäufigkeit und damit auch die Gefahr, in einen teuren Rechtsstreit verwickelt zu werden. Bei Streitigkeiten mit Unfallgegnern bezahlt der Verkehrsrechtsschutz Ihre Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugengelder sowie die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen und diese Kosten ganz oder teilweise selbst übernehmen müssen.

Handwerker müssen Rechnung stellen

05.12.2013

Bei Schwarzarbeit entsteht kein Anspruch auf Gewährleistung, das hat der Bundesgerichtshof soeben entschieden (Az. VII ZR 6/13). Handwerkerrechnungen sollte man deshalb gut aufbewahren – als Beleg, um im Streitfall Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, aber auch als Nachweis für das Finanzamt, denn Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Auch als Auftraggeber riskiert man ein schmerzhaftes Bußgeld, wenn man auf behördliche Nachfrage keine ordnungsmäßige Rechnung vorlegen kann.

Guter Rechtsschutz ist nicht teuer

30.10.2013

Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung können Sie juristischen Streitigkeiten deutlich gelassener entgegensehen. Der Versicherer übernimmt im Ernstfall Ihre Kosten, wenn Sie Ihr gutes Recht mithilfe von Anwalt und Gericht durchsetzen müssen. Versicherungsschutz genießen Sie unabhängig davon, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren und ob Sie selbst klagen oder ob Sie der Beklagte sind.

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